Bisher hatte man drei Jahre Zeit, um die sechs Fahrten einer Mehrfahrtenkarte zu verbrauchen. Ab dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember verfallen Mehrfahrtenkarten bereits nach einem Jahr.
In einer Medienmitteilung vom November bezeichnete die ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass diese Verkürzung als «Harmonisierung». Man habe die Gültigkeitsdauer der Mehrfahrtenkarten derjenigen anderer Billette zum Entwerten angepasst. Diese muss man meist innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum benutzen.
Die Mehrfahrtenkarte ist für Vielnutzer gedacht, es ist nicht das Ziel, dass man eine Karte kauft und nachher sechs Fahrten in drei Jahren macht.
Aber weshalb hat Alliance Swisspass für die Harmonisierung die kürzere und nicht die längere Frist gewählt? Die Begründung von Mediensprecher Thomas Ammann: «Wir haben uns für die kürzere Gültigkeit entschieden, weil wir rascher und flexibler auf Kundenbedürfnisse reagieren möchten.» Immer mehr Menschen würden digitale Billette kaufen. Dieses Sortiment könne man schnell veränderten Kundenbedürfnissen anpassen. Wolle man aber ein Produkt anpassen, das drei Jahre gültig ist, dauere es auch entsprechend lange bis die Anpassung vollständig vollzogen sei.
Die Alliance Swisspass könne nachvollziehen, dass die verkürzte Gültigkeit einen Teil der Kunden verärgere. Aber die Mehrfahrtenkarte sei für Vielnutzer gedacht, sagt Ammann: «Es ist nicht das Ziel, dass man eine Karte kauft und nachher sechs Fahrten in drei Jahren macht.»
Der öffentliche Verkehr ist für die Kundschaft da und nicht die Kundschaft für den öffentlichen Verkehr.
Preisüberwacher Stefan Meierhans kann mit einer solchen Argumentation nicht viel anfangen. Rechtlich hat er zwar keine Handhabe gegen die verkürzte Gültigkeit der Mehrfahrtenkarten. Dennoch ist er bei der Alliance Swisspass vorstellig geworden. Meierhans mahnt: «Der öffentliche Verkehr ist für die Kundschaft da und nicht die Kundschaft für den öffentlichen Verkehr.» Die Transportunternehmen müssten bei den Mehrfahrtenkarten auf Kundenbedürfnisse eingehen und Kulanz walten lassen.
Meine Erwartung ist, dass ein Jahr nach Ablauf kein Selbstbehalt verrechnet, sondern der volle Betrag erstattet wird.
Der Preisüberwacher spricht damit vor allem die Erstattungsregeln an: Nicht benutzte Fahrten einer abgelaufenen Mehrfahrtenkarte kann man sich zwar erstatten lassen. Die Transportunternehmen verrechnen dafür aber einen Selbstbehalt von zehn Franken. Hat man also zwei Fahrten à fünf Franken nicht benutzt, erhält man beim Eintausch nichts mehr zurück.
Preisüberwacher Stefan Meierhans findet das stossend: «Meine Erwartung ist, dass ein Jahr nach Ablauf kein Selbstbehalt verrechnet, sondern der volle Betrag erstattet wird.»
Zudem beobachtet der Preisüberwacher die Digitalisierung des Billettverkaufs. Er geht davon aus, dass der digitale Verkaufskanal zu Kosteneinsparungen führt. Die ÖV-Unternehmen bräuchten weniger Billettautomaten und Schalter: «Wenn solche Kosteneinsparungen zutreffen, dann müssen diese weitergegeben werden.» Die Kunden sollten davon profitieren.