Ein fataler Fehler wird dem Fluglotsen in Meiringen angelastet. Er hat dem Unglückspiloten eine zu tiefe Flughöhe angegeben. Früher bezeichnete er dies als Versprecher. Heute betonte er, er habe einen Zusammenstoss der beiden F/A-18-Kampfjets verhindern wollen. Diese seien sich in der Luft gefährlich nahe gekommen, und deshalb habe er dem Unglückspiloten befohlen, zu sinken.
Dass er damit ein anderes Problem auslöste, nämlich die zu tiefe Flughöhe für die Bergregion, wurde ihm später bewusst. Und nein, er sehe sich nicht als Auge der Piloten, wenn die nicht sehen könnten, was damals der Fall war. Die Flugsicherung sei kein Navigationssystem, verbindliche Vorschriften zur Mindestflughöhe habe er nicht als solche verstanden.
Der Verteidiger stützte einige dieser Aussagen. Er sprach über die Eigenverantwortung des Unfallpiloten. Es gebe eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung, und dies habe der verunglückte Pilot gemacht. Der Anwalt des Fluglotsen zweifelt zudem an der Zuständigkeit des Militärgerichts. Sein Mandant sei Mitarbeiter von Skyguide, ein Zivilist, und deshalb sei das Militärgericht nicht das Richtige.
Militärpilot beteuert seine Unschuld
Der andere Angeklagte, Begleiter und Coach des Verstorbenen beim Trainingsflug, erklärte sich gleich als unschuldig. Der Militärpilot war sich keiner Fehler bewusst. Dass er beim Start Vorschriften missachtet habe, liess er nicht gelten.
Jeder Steigflug sei anders, die Wetterverhältnisse damals schwierig. Er habe geradezu gekämpft, um die Vorschriften einzuhalten. Auf den Flug seines Schützlings habe er keinen Einfluss gehabt, er könne ihn nicht fernsteuern. Die Aufgabe eines Kampfflugtrainers sei es, einige Basics zu vermitteln. Der Verteidiger des Militärpiloten plädiert deshalb auf Freispruch.
Der Staatsanwalt, beim Militär heisst er Auditor, lobte die Angeklagten als verdiente Berufsleute. Sie seien ja keine Verbrecher; und redete ihnen dann ins Gewissen. Wenn der Pilot nicht tot wäre, hätten die Angeklagten ihre Fehler längst zugegeben, sagte der Ankläger. Die Vorschriften im Flugverkehr seien nicht irgendwelche Erfindungen von Juristen, sondern dienten der Sicherheit.
Beide Angeklagten hätten fahrlässig gehandelt. Eines habe zum anderen geführt. Wenn der erfahrene Pilot seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen nicht verletzt hätte, dann wäre dieser nicht wegen einer falschen Flughöhe in den Tod geflogen.
Hauptsächlich wegen fahrlässiger Tötung fordert der Ankläger zwölf Monate Gefängnis bedingt für den Fluglotsen und neun Monate Gefängnis bedingt für den Militärpiloten. Das Urteil soll am 9. Januar eröffnet werden.