- Das Berner Obergericht hat die Strafe gegen Franz A. Zölch verschärft.
- Der einst renommierte Jurist wurde zweitinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.
- Von der ersten Instanz vor einem Jahr erhielt er noch eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten: 12 davon unbedingt.
- Er habe Bekannte, Geschäftspartner und Freunde um ihr Geld betrogen.
Zölch sei «nichts anderes als ein Serienbetrüger ohne Einsicht und Reue, nicht mehr und nicht weniger», sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Obergericht kam wie zuvor das Regionalgericht zum Schluss, dass sich Zölch des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht habe. Die Vorinstanz hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten ausgesprochen, zwölf davon unbedingt. Mit dem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die Staatsanwaltschaft forderte vor Obergericht eine Strafe von 56 Monaten, die Verteidigung einen Freispruch vom Betrugsvorwurf.
Nicht vor Gericht erschienen
Der einst renommierte Jurist blieb auch diesem Gerichtstermin fern. Zölch leide unter Schwindelgefühlen und liege seit einigen Tagen im Spital, erklärte sein Verteidiger letzten Freitag zum Prozessauftakt. Seinen Antrag auf Verschiebung der Verhandlung lehnte das Gericht ab. Dass der nierenkranke Zölch gesundheitlich angeschlagen sei, stehe ausser Frage. Doch das aktuell vorliegende Arztzeugnis sei relativ nichtssagend. Der Prozess könne auch ohne ihn stattfinden. Zölch hat in der Vergangenheit immer wieder Termine platzen lassen und war auch beim erstinstanzlichen Prozess nicht anwesend.
Der 73-jährige Angeklagte Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Regierungsrätin. Sein tiefer gesellschaftlicher Fall begann, als ans Licht kam, dass er etliche Freunde und Bekannte angepumpt und die Darlehen nie zurückgezahlt hatte.
Viele Schuldner
Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) geht davon aus, dass insgesamt etwa hundert Personen um rund vier Millionen Franken gebracht wurden. Zur Anklage kamen am Regionalgericht in Bern vor rund einem Jahr zehn Fälle; es ging um eine Deliktsumme von 330'000 Franken. Damals wurde Zölch zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, zwölf davon unbedingt.
Für die Staatsanwaltschaft war das ein zu mildes Urteil, wie sie vor Obergericht bekräftigte. Zölch habe seine Opfer arglistig getäuscht und ihnen ganze Lügengebäude über kurzzeitige finanzielle Engpässe aufgetischt. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten. Die Dialyse könne er auch im Strafvollzug erhalten.
Auf guten Ruf verlassen
Anders sieht es die Verteidigung, die erneut einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs forderte. Zölch habe Geld ausgeliehen, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten und seine Kanzlei zu retten. Er sei überzeugt gewesen, dass er die Darlehen zurückzahlen könne.
Die Menschen hätten ihm allzu leichtfertig Darlehen gewährt, hielt der Verteidiger weiter fest. Sie hätten sich nicht einfach auf den guten Ruf des Mannes verlassen sollen. Gerechtfertigt sei lediglich ein Schuldspruch, weil Zölch dem Betreibungsamt gepfändete Lohnanteile von rund 180'000 Franken vorenthalten habe. Angemessen sei dafür eine bedingte Geldstrafe von 4200 Franken, sagte der Verteidiger.