Das Wichtigste in Kürze:
- Das Bundesstrafgericht in Bellinzona behandelt am Dienstag eine Klage der SBB. Dabei geht es um Bestechung, Betrug und Geldwäscherei.
- Das Bundesunternehmen prozessiert gegen einen ehemaligen Mitarbeiter. Jahrelang soll er in die eigene Tasche gearbeitet haben, ohne dass es jemand gemerkt hat.
- Daneben stehen noch drei Mitarbeiter einer anderen Firma vor Gericht, die den SBB-Mitarbeiter bestochen haben sollen.
- Für die SBB entstand dabei ein Schaden in Millionenhöhe.
- Man habe aus dem Vorfall allerdings gelernt, sagt die SBB. In puncto Korruption herrsche eine Politik der Nulltoleranz.
Über zehn Jahre lang habe der Projektleiter eigenmächtig über 600 Aufträge für Pläne und Anlagen vergeben – und zwar an sich selber. So steht es in der Anklageschrift. Auf dem Papier erledigte eine externe Firma diese Arbeiten. Tatsächlich aber habe der Beschuldigte – ein Elektroingenieur – einen Teil der Pläne selber gezeichnet. Der andere Teil der Pläne wurde gar nie realisiert. Die SBB gab also auch Geld für nie bezogene Leistungen aus.
Rund zwei Millionen Franken habe der Angeklagte so eingenommen. Er habe damit gemäss Anklageschrift unter anderem seine Geliebte unterhalten, die Privatschule der Tochter finanziert oder das Haus repariert.
Von weiteren Beschuldigten bestochen?
Weiter wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er sich habe bestechen lassen – und zwar von drei Mitgliedern einer Firma, denen er Aufträge zuschanzte. Als Gegenleistung dafür habe er Vergünstigungen erhalten – zum Beispiel für eine Fotovoltaikanlage oder für Luxusautos.
Auch die drei Mitarbeiter dieser Firma müssen sich am Dienstag vor dem Bundesstrafgericht verantworten – wegen Bestechung und Betrug. Der Hauptangeklagte ist weitgehend geständig.
SBB hat Konsequenzen gezogen
Bei der SBB sei in der Zwischenzeit viel gegangen, heisst es auf Anfrage. Die Schraube sei angezogen worden: Heute existiere ein klares Regelwerk, das jeder Mitarbeiter unterschreiben müsse. Punkto Korruption herrsche Nulltoleranz.
Natürlich könne die SBB nicht zu 100 Prozent garantieren, dass es einen solchen Vorfall nie mehr geben wird. Es sei aber klar, dass die internen Kontrollen in den letzten Jahren so stark verbessert worden seien, dass ein allfälliges Fehlverhalten eines Mitarbeiters viel schneller ans Licht käme.