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Prozessauftakt: Eltern sollen ihr behindertes Kind ermordet haben
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 09.09.2024. Bild: Colourbox
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Prozess in Bremgarten AG Eltern sollen behindertes Kind getötet haben – Prozess im Aargau

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Tötung ihres dreijährigen behinderten Kindes vor. Sie sollen es betäubt und erstickt haben.

Wer steht vor Gericht? Angeklagt sind die Eltern eines behinderten Kindes. Die heute 32-jährige Mutter und der 34-jährige Vater müssen sich wegen Mordes vor dem Bezirksgericht Bremgarten verantworten. Ebenfalls angeklagt – wegen Gehilfenschaft zu Mord – ist die Grossmutter des Kindes.

Wie lautet der Vorwurf? Die Eltern sollen 2020 in Hägglingen AG ihre drei Jahre alte Tochter getötet haben, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vor. Die Tochter litt an Cerebralparese. Laut der Staatsanwaltschaft sollen die Eltern das Mädchen betäubt und anschliessend erstickt haben. Dies sei nicht der erste Versuch gewesen: Die Eltern hätten «bereits in den Monaten zuvor versucht […], das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten».

Wie kam die Tat ans Licht? Am 7. Mai 2020 informierten die Eltern die kantonale Notrufzentrale. Sie hätten angegeben, ihre Tochter «leblos im Kinderbett vorgefunden zu haben», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Obduktion des Kindes brachte schliesslich ans Licht, dass sich die Partydroge Ecstasy in seinem Blut befand und es erstickt worden war.

Wie soll die Tötung abgelaufen sein? In der Anklageschrift beschreibt die Staatsanwaltschaft, wie die Eltern die Tat geplant und vorbereitet haben sollen. Sie hätten das Vorhaben zudem mit der Grossmutter des Kindes besprochen. Am Abend des 6. Mai habe die Mutter das Kind zunächst gebadet. Vater und Mutter hätten anschliessend die Schoppenflasche mit Ecstasy, einem Schlafmittel und Babymilchpulver vorbereitet. Zudem hätten sie dem Schoppen Erdbeerbrei beigefügt. Als das Mädchen nach dem Schoppen noch bei Bewusstsein gewesen sei, habe die Mutter das Kind im Arm gehalten, während ihm der Vater Mund und Nase zugehalten habe. Das leblose Kind sei schliesslich von der Mutter ins Kinderbett gelegt worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Cerebrale Bewegungsbehinderung

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Laut der «Vereinigung Cerebral Schweiz» sind cerebrale Bewegungsbehinderungen Störungen im Bewegungsablauf, die auf eine Hirnschädigung zurückzuführen sind. Bei der «Cerebralparese», wie die Behinderung in der Fachsprache heisst, entwickeln sich Haltung, Bewegung oder Reflexe eines Kindes nicht erwartungsgemäss. Neben Problemen mit der Motorik können unter anderem Schluckprobleme auftreten. Das Sprechen ist oft langsam oder gar nicht möglich. Die Behinderung sei nicht heilbar, heisst es weiter, Betroffene können aber durch moderne Hilfsmittel unterstützt werden.

Jedes 500. in der Schweiz geborene Kind ist von Cerebralparese betroffen, oft aber nur leicht, wie es bei der «Stiftung Cerebral» heisst. Die Stiftung schätzt, dass es in der Schweiz 11'000 betroffene Familien gibt.

Welche Rolle spielte die Cerebralparese? Das getötete Mädchen litt an einer äusserst schweren körperlichen Beeinträchtigung durch die Cerebralparese, wie die Anklageschrift gegen seine Eltern ausführt. Es habe «rund um die Uhr […] Betreuung bzw. Unterstützung» gebraucht, was ein Leben lang so geblieben wäre. Eine Magensonde hätte eine Verbesserung bringen sollen. Doch die Eltern sagten die Operation im März 2020 ab. Auch lehnten sie verschiedene Male Hilfe ab und verzichteten auf Angebote zur Entlastung.

Was sagen die Eltern? Offiziell nehmen die Eltern erst während des Prozesses vor dem Bezirksgericht Bremgarten Stellung. Gegenüber der Aargauer Zeitung gaben sie in einem Interview im Oktober 2023 an, dass sie ihr behindertes Kind hätten erlösen wollen. Es sei nicht darum gegangen, dass sie überfordert gewesen seien.

Rote Grabkerze auf einem Stein.
Legende: Der Prozess gegen die Eltern und die Grossmutter vor dem Bezirksgericht Bremgarten startet am Montag. Das Urteil wird für Freitag erwartet. Colourbox

Was fordert die Staatsanwaltschaft? Je 18 Jahre Freiheitsstrafe will die Staatsanwaltschaft für die Eltern des getöteten Kindes. Die Grossmutter soll für 5 Jahre ins Gefängnis wegen Gehilfenschaft. Zudem fordert die Staatsanwaltschaft für die aus Deutschland stammenden drei Angeklagten einen Landesverweis von 15 Jahren. Die Forderungen der Verteidigung werden während der Verhandlung bekannt gegeben.

Wie geht die Verhandlung weiter? Zum Auftakt des Prozesses wird ein Zeuge befragt, anschliessend die drei Beschuldigten. Voraussichtlich am Freitag soll das Urteil eröffnet werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 9.9.2024, 6:32 Uhr ; 

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