- Der französische Komiker Dieudonné M’Bala M’Bala wird von dem Genfer Polizeigericht zu einer Geldstrafe von 180 Tagen à 170 Franken pro Tag verurteilt.
- Er war wegen Rassendiskriminierung, Beschimpfung und wegen übler Nachrede angeklagt.
- Die Vorwürfe gehen auf zwei Auftritte im Jahr 2019 in Nyon und Genf zurück.
- Der Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
Die Vorwürfe gegen den Komiker gehen auf zwei Auftritte im Jahr 2019 in Nyon und Genf zurück. Damals führte Dieudonné sein Stück «En vérité» («in Wahrheit») vor. Dabei leugnete er in der Rolle einer Person, die in einem abstürzenden Flugzeug sitzt, die Existenz der Gaskammern im Holocaust. Zudem muss er sich der Beschimpfung verantworten, weil er die CICAD – eine Westschweizer Organisation, die gegen Antisemitismus kämpft – verunglimpfte.
Dieudonné wurde in der Vergangenheit wegen hasserfüllten und antisemitischen Äusserungen mehrfach von der französischen Justiz verurteilt.