Welchen Vorfall verhandelt das Gericht? Die Aktivistinnen und Aktivisten blockierten im Juli 2019 die Eingänge der Credit Suisse. Mit ein paar Dutzend anderen Personen versammelten sie sich vor der Filiale am Zürcher Paradeplatz. Sie ketteten sich an Türen und belagerten die Treppenstufen mit Gegenständen wie Velos. Die Gruppe forderte von der Bank, auf klimaschädliche Investitionen zu verzichten. Mehrere Stunden dauerte die Aktion, die schliesslich von der Polizei beendet worden ist.
Wer sind die neun Angeklagten? Vor Gericht stehen am Freitag und Montag sechs Frauen und drei Männer. Sie sind zwischen 21 und 27 Jahren alt. Die Angeklagten stammen grösstenteils aus der Romandie und werden von verschiedenen Anwältinnen und Anwälten vertreten. Zu einem Urteil dürfte es voraussichtlich nächste Woche kommen.
Wie hat die erste Instanz geurteilt? Das Zürcher Bezirksgericht hat die neun Aktivistinnen und Aktivisten 2021 verurteilt: wegen Nötigung und mit einer Ausnahme wegen Hausfriedensbruch. Dafür erhielten sie eine bedingte Geldstrafe von 400 Franken (respektive 300 Franken). Dies war weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Doch die Angeklagten zogen das Urteil weiter. Deshalb befasst sich das Obergericht mit dem Fall.
Wie haben Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden? Urteile rund um Klima-Aktionen fallen schweizweit unterschiedlich aus. Nach einer ähnlichen Aktion vor der UBS sprach das Basler Strafgericht fünf Angeklagte frei.
Ein anderer Fall ereignete sich im November 2018 in Lausanne: Eine Aktivisten-Gruppe spielte in einer Filiale der Credit Suisse Tennis. Das Bezirksgericht Lausanne sprach sie zuerst frei. Der Richter argumentierte, die Klima-Aktivisten könnten einen Notstand geltend machen, unter anderem wegen der gefährlichen Erderwärmung. In zweiter Instanz kippte das Waadtländer Kantonsgericht das Urteil.
Was hielt das Bundesgericht fest? Das oberste Schweizer Gericht verurteilte die Lausanner Aktivistinnen und Aktivisten für ihre Aktion. Ein Notstand sei nicht gegeben. Dafür brauche es eine «unmittelbare Gefahr», so das Bundesgericht. Ein Beispiel: Wer eine Wanderung macht und sich von einem Sturm retten muss, darf in eine Hütte einbrechen. Diese Haltung bekräftigte das Bundesgericht in einem zweiten Urteil. Mit beiden Fällen befasst sich nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.