- Der Aargauer Nationalrat und SVP-Präsident Andreas Glarner muss im politischen Diskurs die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» akzeptieren. Dieses Urteil hat das Aargauer Obergericht gefällt.
- Journalist und Medienberater Hansi Voigt wurde freigesprochen vom Vorwurf der üblen Nachrede und Beschimpfung. Er hatte Glarner in einem Tweet so bezeichnet.
- Zuvor hatte das Bezirksgericht Bremgarten Voigt freigesprochen, nachdem er von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt worden war.
- Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Andreas Glarner hat bereits angekündigt, es an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Im Mittelpunkt des Gerichtsprozesses stand ein Tweet: Der Zürcher Journalist Hansi Voigt hatte im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) den Aargauer Politiker Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Daraufhin hatte Glarner Voigt angezeigt.
Nun hat das Aargauer Obergericht den Journalisten Hansi Voigt freigesprochen. Zur Meinungsfreiheit würden heftige Auseinandersetzungen gehören, argumentierte das Obergericht. Deshalb übe die Rechtsprechung grundsätzlich Zurückhaltung.
In der politischen Diskussion verstehe eine Leserin oder ein Leser unter «Rechtsextremist» eine Einordnung ganz rechts. Andreas Glarner sei ein Politiker der SVP und die SVP eine rechte Partei. Glarner ordne sich selber in der rechten Ecken der Partei ein. Mit dem Begriff «Gaga» werde Kritik geübt, begründete das Gericht seinen Freispruch.
Hansi Voigt zeigte sich froh über das Urteil: «Gut, dass die Meinungsäusserungsfreiheit gegeben ist. Umgekehrt wäre es ein schwieriges Urteil: Ein Politiker, der immer am extremen rechten Rand politisiert, den muss man auch als Rechtsextremisten bezeichnen können.»
SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist nicht zufrieden mit dem Urteil des Obergerichts. Er bleibe dabei: «Es ist ehrenrührig, jemanden als Rechtsextremisten zu bezeichnen. Ich bin ein Politiker der grössten legitimierten Partei des Landes und habe nie etwas Rechtsextremes gemacht.» Darum will Glarner das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, sagte er gegenüber SRF.