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Die Gerichtsverhandlung
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 06.07.2021. Bild: zvg
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Prozess wegen Wahlfälschung Frauenfelder Ex-Stadtschreiber muss sich vor Gericht verantworten

Der Beschuldigte soll bei den Thurgauer Grossratswahlen im März 2020 Wahlzettel manipuliert haben.

Derzeit findet am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den ehemaligen Frauenfelder Stadtschreiber statt. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft wirft ihm Wahlbetrug vor im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom 15. März 2020 in der Stadt Frauenfeld. Die GLP erhielt nachträglich einen weiteren Sitz im Grossen Rat, den die SVP abtreten musste. Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt.

Qualifizierte Wahlfälschung

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Bezirksgericht Frauenfeld für den 50-jährigen Angeklagten wegen qualifizierter Wahlfälschung eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 3000 Franken.

Vor fast genau einem Jahr sorgten die Parlamentswahlen im Kanton Thurgau für grossen Wirbel. Die GLP zweifelte das Wahlresultat in Frauenfeld an. Die Zahl der veränderten und unveränderten Wahlzettel wich zu sehr von anderen Bezirken ab. Es stellte sich heraus, dass 100 Listen der GLP unrechtmässig der SVP angerechnet wurden – also auf dem falschen Stapel lagen. Zusätzlich wird vermutet, dass fast 100 unveränderte Listen der GLP entwendet und durch solche der SVP ersetzt wurden.

Die Thurgauer Staatskanzlei reichte Anzeige ein und die Staatsanwaltschaft eröffnete Anfang April eine Untersuchung. Wenige Wochen danach gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie von Wahlfälschung ausgehe. Bei den zusätzlichen Wahlzetteln seien Auffälligkeiten gut sichtbar. Die SVP musste ihren Sitz zugunsten der GLP wieder abgeben.

«Aus Apfelrepublik ist Bananenrepublik geworden»

Drei Tage nach der Wahl legte die GLP-Bezirkspartei beim Grossen Rat einen Wahlrekurs ein und verlangte eine Nachzählung durch den Kanton. Ende März reichte die Staatskanzlei bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein. Im Verlauf der Strafuntersuchung geriet der ehemalige Stadtschreiber unter Verdacht und die Medien übertrafen sich mit Negativschlagzeilen, wie «Wahlfälschung bei Grossratswahlen», «Wahldebakel im Thurgau» oder «Aus der Apfelrepublik ist eine Bananenrepublik geworden».

«Eine alte Rechnung mit der GLP begleichen»

Tatmotiv war laut Anklage die Absicht des Beschuldigten, «das eigene Gesicht zu wahren, das Image der Stadt Frauenfeld nicht zu schädigen und die Gelegenheit zu nutzen, eine alte Rechnung mit der GLP zu begleichen». Die GLP hatte im Frauenfelder Stadtparlament sein Engagement als CVP-Grossrat kritisch hinterfragt.

Regionaljournal Ostschweiz, 06.07.2021, 12.03 Uhr ; 

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