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Prozess zu Kindstötung in Bern
Aus Schweiz aktuell vom 05.06.2024.
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Prozess zu Kindstötung Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für die Mutter

Eine 32-jährige Frau soll lebenslang hinter Gitter. Dies, weil sie ihre achtjährige Tochter in der Nähe von Bern ermordet haben soll. Das hat die Staatsanwaltschaft vor Gericht gefordert.

Die Anklage wirft der Frau vor, ihre Tochter aus besonders verwerflichen und egoistischen Gründen ermordet zu haben. Sie habe ihre ahnungslose Tochter in den Wald gelockt und sie dort mit einem Stein erschlagen. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für die 32-jährige Frau.

Gerichtszeichnung einer Frau vor einem Ausschuss.
Legende: Die beschuldigte 32-jährige Mutter heute beim Gerichtsprozess zur Kindstötung im Könizbergwald. SRF / Erika Bardakci-Egli

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter als Alleinerziehende Schwierigkeiten gehabt habe. Die Rede war von Beziehungsproblemen, dass die Mutter lieber mehr ausgehen würde und die Tochter als Last empfunden habe.

Diesen Vorwürfen widersprach die Frau. Klar sei ein Leben als Alleinerziehende nicht immer einfach. «Ich hätte ihr niemals so etwas antun können. Für mich war sie mein Ein und Alles.» Die Angeklagte bestreitet die Tat: Sie wisse nicht, wer ihr Kind getötet habe, sagte die Frau unter Tränen.

«Einseitige Ermittlungen»

Ihr Verteidiger Moritz Müller kritisiert im Vorfeld des Prozesses gegenüber Schweiz aktuell von SRF: «Die Polizei hat einseitig ermittelt. Einer anderen möglichen Täterschaft ist nicht ernsthaft nachgegangen worden.» Von Anfang an sei nur seine Klientin im Fokus der Ermittlungen gestanden.

Als die Polizei am 1. Februar 2022 das Mädchen leblos im Wald fand, war zunächst unklar, ob es sich um einen Unfall oder ein Gewaltverbrechen handelte. Bei der Polizei erhärtete sich schnell der Verdacht, dass die Mutter das Kind getötet haben könnte. Dies unter anderem, weil ein damals zwölfjähriger Knabe kurz nach der Tat aussagte, er habe die Mutter und deren Tochter kurz vor der Tatzeit im Wald gesehen. Seither ist die Frau in Haft.

Kerzen, Blumen und Plüschtiere vor einem Wohnblock
Legende: Nach der Kindstötung: Grosse Betroffenheit im Quartier beim Könizbergwald in Bern. Keystone/Anthony Anex

Gemäss dem Verteidiger seien nicht nur die Aussagen des zwölfjährigen Knaben widersprüchlich und ungenau, sondern auch der Zeuge selbst sei unglaubwürdig. «Es gibt eine Kesb-Meldung, gemäss der er in der Schule herumerzählt, er habe das Mädchen selbst getötet.»

Am Stein DNA-Spur der Mutter

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter der Tochter mit einem Stein schwere Kopfverletzungen zufügte. Am Stein fanden sich Blut und Haare des Mädchens und eine DNA-Spur der Mutter. Gemäss ihrem Verteidiger liessen sich die DNA-Spuren aber dadurch erklären, dass die Mutter wenige Tage zuvor selbst mit dem Mädchen dort im Wald gespielt und den Stein damals in die Hand genommen hatte.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Das erstinstanzliche Regionalgericht Bern-Mittelland wird nun in den nächsten Tagen die Frage klären müssen, ob tatsächlich die Mutter ihre eigene Tochter getötet hat. Wenn nein, stellt sich die Frage: Wer war es dann? Das Urteil wird Mitte Juni erwartet.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 5.6.2024, 12:03 Uhr, swak;vonb

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