21. Dezember 2015
Wegen eines Brands in einem Haus rückt die Feuerwehr Rupperswil -Auenstein an diesem Montagvormittag aus und findet im Gebäudeinneren vier Todesopfer. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren, sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes.
Da die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen, geht die Polizei von einem Tötungsdelikt aus. Zudem wurde der Brand absichtlich gelegt.
23. Dezember 2015
Die Aargauer Staatsanwaltschaft macht einen Zeugenaufruf und informiert die Öffentlichkeit darüber, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgeht. Auf dem Fahndungsbild ist die 48-jährige Frau zu sehen, wie sie kurz vor der Tat in einer Bankfiliale Geld abhebt.
Polizisten sind in den darauffolgenden Tagen in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden unterwegs und verteilen Flugblätter.
25. Dezember 2015
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln auf Hochtouren. Zahlreiche Hinweise sind eingegangen. Die Polizei macht nun einen weiteren Zeugenaufruf und bittet die Bevölkerung, Aufnahmen von Dashcams zur Verfügung zu stellen.
18. Februar 2016
Die Behörden informieren nun erstmals ausführlich über den Fall. Seit der Tat ist eine Sonderkommission mit 40 Ermittlern und Spezialisten im Einsatz. Durch den Brand gestaltet sich die Spurensicherung jedoch sehr schwierig.
Unter den 250 Hinweisen, die seit Weihnachten eingegangen sind, gibt es keine heisse Spur. Die Staatsanwaltschaft setzt nun eine Belohnung von 100’000 Franken aus für Hinweise, die zur Klärung der Tat führen. Es handelt sich hierbei um die höchste je in der Schweiz von Behörden ausgesprochene Belohnung.
Dazu wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen breit gestreut. Auch eine Ausstrahlung in der Sendung «Aktenzeichen XY» im deutschen Fernsehen ist vorgesehen. Heute weiss man: Der Beitrag wird nie ausgestrahlt – der Fall wird vorher bereits gelöst.
12. Mai 2016
Der mutmassliche Täter wird in einem Restaurant in Aarau von einer Sondereinheit der Aargauer Kantonspolizei verhaftet. Zwei Stunden nach der Festnahme wird der Mann mittels Fingerabdruck eindeutig mit der Tat in Verbindung gebracht. Bei den ersten Einvernahmen gesteht der 33-jährige in Rupperswil wohnhafte Schweizer die Tat.
13. Mai 2016
Die Aargauer Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei informieren die Öffentlichkeit über ihre Erkenntnisse. Demnach hat der Täter sich am frühen Morgen des 21. Dezembers 2015 mittels einer List Zugang zum Haus verschafft.
Er bedrohte den jüngeren Sohn und zwang die Mutter, den älteren Sohn und seine Freundin zu fesseln und zu knebeln. Auch der jüngere Sohn wurde gefesselt. Anschliessend zwang er die Mutter, bei verschiedenen Banken hohe Geldbeträge abzuheben.
Nachdem die Frau zum Haus zurückgekehrt war, wurde auch sie gefesselt und geknebelt. Der Beschuldigte verging sich sexuell am jüngsten Sohn und tötete danach die vier Opfer.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter weitere Delikte geplant hatte. An der Medienkonferenz präsentiert die Polizei Bilder eines Rucksacks. Darin fand man Fesselmaterial und eine alte Armeepistole.
Oktober 2016
Es wird bekannt, dass der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil rund um die Uhr überwacht wird. Die Behörden wollen einen Suizid verhindern. Die Überwachung kostet rund 50’000 Franken pro Monat. Sie wird nach fünf Monaten wieder eingestellt.
März 2017
Wie die Ermittler dem mutmasslichen Täter auf die Spur gekommen sind, ist nicht bekannt. Sie setzten dabei jedoch auch auf die Massenauswertung von Handydaten. Mittels Antennensuchläufen finden die Behörden so heraus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tatort eingewählt sind.
Im Fall Rupperswil gab es 48 Suchläufe. Betroffen waren 30’000 Handynutzer, da in der Nähe die Autobahn A1 durchführt. Der Bund stellte dem Kanton Aargau für diese Suchläufe eine Rechnung von über 800’000 Franken. Der Kanton Aargau wehrt sich gegen diese hohen Kosten vor dem Bundesverwaltungsgericht.
7. September 2017
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhebt Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme und weiteren Delikten. Die Straftanträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekanntgeben.
28. Dezember 2017
Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, dass der Kanton Aargau die Rechnung über 800'000 Franken für die Funkzellen-Auswertung nicht bezahlen müsse. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar, wie hoch die Rechnung ausfällt und der Entscheid könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
14. Februar 2018
Die Aargauer Behörden müssen nun definitiv deutlich weniger für die Auswertung der Handydaten bezahlen. Die entsprechenden Bundesstellen haben eingelenkt und den Gerichtsentscheid akzeptiert.
13. März 2018
Der Prozess gegen den mutmasslichen Vierfachmörder von Rupperswil startet vor dem Bezirksgericht Lenzburg. Wegen des grossen Medieninteresses findet der Prozess in einem Theoriesaal der Kantonspolizei Aargau in Schafisheim statt.
Über 60 Journalistinnen und Journalisten von 35 Medienhäusern werden berichten. Darunter auch internationale Medien. 30 weitere Plätze wurden an private Zuschauer vergeben. Das Bezirksgericht Lenzburg hat strikte Regeln festgelegt. Zum Beispiel wer zu welcher Zeit das Gebäude betreten darf. Alle Personen werden einem Sicherheitscheck unterzogen. Es sind vier Verhandlungstage geplant.