- Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben worden. Nun sollen die Haushalte eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten.
- Das Parlament ist einverstanden mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung.
- Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einem entsprechenden Bundesgesetz zugestimmt.
Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Die Kommission gehe mit dem Bundesrat und dem Ständerat darin einig, dass durch eine pauschale Vergütung ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand verhindert werden könne. Zudem würden die Gebührenzahlenden entlastet, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssten.
Anspruch auch für Unternehmen
Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingefügt, wonach auch Unternehmen eine Pauschale beanspruchen können. Der Nationalrat hiess diese Ergänzung ebenfalls gut. Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben.