- Vor dem Solothurner Obergericht stehen zwei Männer, die von der ersten Gerichtsinstanz wegen Mordes am ehemaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen SO verurteilt wurden.
- Sie sollen der internationalen Räuberbande «Pink Panther» angehören. Deshalb findet der Prozess an einem geheimen Ort statt.
- Die Angeklagten bestreiten die Tat und verlangen Freisprüche. Umstritten sind DNA-Beweise und die Todesursache des Opfers.
- Für die Anklage ist die Sache klar. Sie will lange Gefängnisstrafen.
19 beziehungsweise 18 Jahre Gefängnis wegen Mordes: So lautete das Urteil des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein im Juni 2021. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwei Männer den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen am 14. März 2010 in seinem Haus überfallen hatten. Die Männer hätten den Senior mit Kabelbindern gefesselt und mehrmals geschlagen. Dabei sei das Opfer so schwer verletzt worden, dass es später im Spital starb, so das Gericht. Die Täter hätten im Haus mehrere Millionen Franken Bargeld vermutet.
Die beiden Verurteilten akzeptieren das Urteil nicht, deshalb kommt es zum Berufungsprozess. Den Angeklagten wird eine Verbindung zur internationalen Bande «Pink Panther» nachgesagt. Der Prozess vor Obergericht findet deshalb an einem geheimen Ort statt.
Streitpunkt DNA-Spur
Die Angeklagten verlangen weiterhin Freisprüche. Ihre Verteidiger zweifeln die DNA-Analysen der Spuren an, die an einem Halstuch und an einem Kabelbinder am Tatort gefunden wurden. Ohne diese kann kaum bewiesen werden, dass die Angeklagten am Tatort waren. Geständnisse gibt es nicht. Das Obergericht befand aber, dass die Anwälte die Beweise früher hätten anzweifeln müssen.
Keine eindeutigen Beweise?
In seinem Plädoyer bezweifelte einer der Anwälte, dass die Beweise gegen seinen Mandanten verwertbar sind. Man könne ihm nichts eindeutig nachweisen, der Tathergang sei Spekulation. Auch dass die Kopfverletzung vom Überfall zum Tod des Opfers geführt habe, sei nicht erwiesen. Der Senior sei im Spital an einer Lungenentzündung erkrankt und schliesslich daran gestorben.
Für die Verurteilung wegen Mordes brauche es zudem einen Vorsatz – und der sei nicht gegeben. Der Angeklagte werde nur von einem nicht glaubhaften Zeugen belastet.
Todesursache Lungenentzündung
Auch der Verteidiger des zweiten Angeklagten liess kein gutes Haar an der Anklage. Diese sei schuld an der langen Verfahrensdauer und habe Verfahrensfehler begangen. Und auch er zweifelte den Tatablauf und die DNA-Spuren an. Es sei unklar, warum das belastende Halstuch vom Tatort erst später aufgetaucht sei.
Wie der Anwalt des anderen Angeklagten erwähnte er die Todesursache des Opfers. Der Gemeindepräsident sei im Spital falsch behandelt worden und deshalb gestorben. Sein Mandant habe damit nichts zu tun.
Keine Zweifel bei der Anklage
So vehement wie die Verteidiger Freisprüche fordern, so verlangt die Solothurner Staatsanwaltschaft weiterhin eine Verurteilung wegen Mordes und hohe Strafen. Es gebe keine Zweifel daran, dass der eine Täter in der Wohnung des Opfers gewesen sei. Als Beweis führte der Staatsanwalt die DNA-Spuren an. Dass der andere Täter dabei gewesen sei, das zeige eine Zeugenaussage.
Der Staatsanwalt fordert deshalb Strafen von 19 respektive knapp 20 Jahren Gefängnis. Die Angeklagten seien wegen Mordes und bandenmässigen Raubes zu verurteilen. Ihr Vorgehen sei brutal und skrupellos gewesen.
Das Urteil des Obergerichts soll am 29. September bekannt gegeben werden.