Die Abstimmung vom 3. März hängt wie ein Damoklesschwert über den Walliser Gemeinden: Das neue Gesetz verlangt zwingend, dass sich die Bauzonen am Bedarf der kommenden 15 Jahre orientieren müssen.
Auch im malerischen Bergdorf Wiler bangt man im Hinblick auf die Abstimmung. «Ich gehe davon aus, dass wir rund 50 Prozent des bestehenden Baulands rückzonen müssten», erklärt Gemeindepräsident Hansjakob Rieder in der «Rundschau».
Betroffen wäre vor allem das Gebiet der Lauchernalp. Hier hat die Gemeinde bereits in den 70er Jahren eine grosse Bauzone für Ferienwohnungen eingerichtet. Rund 150 Parzellen sind bis heute unbebaut, ein grosser Teil davon müsste nach einer Annahme des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG) ausgezont werden.
«Eingriff in die Gemeindeautonomie»
Talratspräsident Beat Rieder spricht von einem unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie, der die wirtschaftliche Entwicklung im Lötschental gefährde. «Das geht Richtung Zentralstaat, alles wird über einen Leisten geschlagen» kritisiert Rieder. Gegen die Revision wehrt sich das Wallis geschlossen. Mit rund 4000 Hektaren hat der Kanton mit Abstand am meisten ungenütztes Bauland.
Der Basler Staatsrechts-Professor Enrico Riva zeigt in der «Rundschau» wenig Verständnis für den Widerstand. «Das Wallis hat seine Hausaufgaben nicht gemacht», sagt Riva. Bereits gemäss bestehendem RPG hätten die Bauzonen ständig dem effektiven Bedarf angepasst werden müssen. Weder Gemeinden noch Kantone hätten dies befolgt, sagt Riva. Nun müsse das Wallis nachholen, was andere längst gemacht hätten.
Vorbild Graubünden
Zum Beispiel Graubünden. Hier blickt man dem 3. März gelassen entgegen. Die Bauzonen der meisten Gemeinden erfüllen sowohl die Anforderungen des alten wie des revidierten RPG. «Der Kanton hat den Gemeinden seit 1984 konsequent den Rahmen für die Ortsplanung vorgegeben und dies notfalls bis ans Bundesgericht durchgesetzt», erklärt Orlando Menghini, Raumplaner und Architekt, den Unterschied zum Wallis. Laut Menghini hat Graubünden seit 1984 über 1000 Hektaren überschüssiges Bauland rückgezont – ohne je Entschädigung gezahlt zu haben.