Der Unfall auf der A2 bei Arisdorf BL im November hat über die Kantonsgrenzen hinaus bewegt: Jugendliche filmten sich dabei, wie sie im Auto Lachgas konsumierten. Wenig später verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen und prallte gegen die Leitplanke.
Vier Insassen verletzten sich bei dem Unfall schwer, ein 18-Jähriger kam ums Leben. Auch der Fahrer soll Lachgas inhaliert haben und hat – so die Vermutung – kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Gegen den Fahrer ermittelt aus diesem Grund die Baselbieter Staatsanwaltschaft, unter anderem wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Nun kommen aus Basel gleich zwei Forderungen nach einem Verbot von Lachgas als Partydroge. Der Kanton Basel-Stadt zum Beispiel macht Druck beim Bund. «Wir haben mit dem Bundesamt für Gesundheit Kontakt aufgenommen und haben beantragt, dass eine klare Regelung im Bundesrecht aufgenommen wird», sagt Anne Tschudin, Sprecherin des Basler Gesundheitsdepartements.
Wir haben haben beantragt, dass eine klare Regelung im Bundesrecht aufgenommen wird.
Neben der Intervention der Gesundheitsbehörden stellt SVP-Politiker Joël Thüring im Grossen Rat demnächst einen Antrag, dass Basel-Stadt eine Standesinitiative einreichen soll. Diese hat zum Ziel, dass das Bundesparlament Lachgas als Partydroge gesetzlich verbietet. «Es braucht eine Lösung auf Bundesebene. Ich möchte deshalb, dass ein solches Verbot im Betäubungsmittelgesetz verankert wird.»
Es braucht eine Lösung auf Bundesebene. Ich möchte deshalb, dass ein solches Verbot im Betäubungsmittelgesetz verankert wird.
Lachgas als Partydroge ist unter Jugendlichen in Basel verbreitet. Verschiedene Bars und Clubs verkaufen mit Lachgas gefüllte Luftballons für fünf Franken das Stück. Nach dem Unfall in Arisdorf kontrollierten die Basler Gesundheitsbehörden denn auch fünf Bars und Clubs, ob sie illegalen Handel mit Lachgas betreiben. Drei Bars erhielten eine Verzeigung, weil sie die für den Verkauf von Lachgas benötigte Bewilligung nicht besassen.
«Wir stufen Lachgas als hochgefährlich ein, wegen des Rauschs, der kurz nach Inhalation eintritt. Und je nach Menge kann man auch ausser Gefecht gesetzt werden», sagt Anne Tschudin. Zudem könne es auch zu Schädigungen des Nervensystems kommen.
Keine Hinweise auf grössere Verbreitung
Der Gebrauch von Lachgas ist in der Schweiz in der Chemikalienverordnung geregelt. Eine strengere Regelung auf Bundesebene sei indes nicht vorgesehen, sagt Adrian Gschwend vom Bundesamt für Gesundheit – trotz der Vorstösse aus Basel. Dies weil Lachgas aktuell kein nationales Problem sei. «Es gibt keine Hinweise, dass es sich hier um ein Phänomen handelt, das gross am Aufkommen ist, ausser in Basel», so Gschwend. Zudem seien die Gesundheitsrisiken von Lachgas im Vergleich zu anderen Substanzen nicht besonders hoch.
Weiter hätte eine Kategorisierung von Lachgas als Betäubungsmittel auch Auswirkungen auf die Wirtschaft. «Lachgas wird breit eingesetzt, unter anderem als Narkosemittel oder in der Nahrungsmitteltechnik. Ein Verbot würde die Nutzung zu stark einschränken», sagt Gschwend.
Im Kanton Basel-Stadt hat man derweil in den letzten Wochen die Kontrollen in Bars und Clubs intensiviert – und versucht so, den Verkauf und Konsum von Lachgas einzudämmen.