National- und Ständerat haben sich auf eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL) geeinigt. Nach dem Ständerat hat auch die grosse Kammer den Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt. Wie üblich haben für den Kompromiss beide Räte in einigen Punkten nachgegeben.
Bei der umstrittenen Vermögensschwelle setzte sich der Nationalrat durch: Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, hat künftig keinen Anspruch auf EL. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200'000 Franken.
Gesichertes Darlehen gestrichen
Die Vorbehalte des Ständerats hatten vor allem mit dem gesicherten Darlehen zu tun: Damit bedürftige Personen nicht aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, sollten sie trotz Immobilienvermögen EL erhalten. Die Unterstützung sollte aber nach dem Tod zurückbezahlt werden müssen, wobei die Forderung mit einem hypothekarisch gesicherten Darlehen gesichert worden wäre.
Die kleine Kammer hielt diese Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen. Auf Antrag der Einigungskonferenz ist sie aus der Vorlage gestrichen worden. Das Vermögen in Form von selbst bewohntem Wohneigentum wird bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Das hypothekarisch gesicherte Darlehen wird damit überflüssig.
Rückerstattung bei Nachlässen
Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln für die EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40'000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.
Vermögensfreibeträge gesenkt
Bei den noch umstrittenen Vermögensfreibeträgen für die EL-Berechnung behielt der Ständerat die Oberhand: Diese werden auf 30'000 Franken für Alleinstehende respektive 50'000 Franken für Verheiratete gesenkt. Der Nationalrat wollte tiefere Freibeträge von 25'000 beziehungsweise 40'000 Franken .
Höhere Mietzinsmaxima kosten 200 Millionen
Der Antrag der Einigungskonferenz führt zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen von 453 Millionen Franken. Die wesentlichen Einsparungen von 146 Millionen Franken könnten mit der Vermögensschwelle erreicht werden, legte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) dar.
«Die Sparmassnahmen treffen daher nicht Menschen, welche für ihre Existenz auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind», so Humbel. Den Einsparungen stünden Mehrausgaben gegenüber. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima kostet 200 Millionen Franken. Davon könnten viele AHV-Rentner und vor allem auch viele Familien mit IV-Renten profitieren.
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Ob gegen die EL-Reform das Referendum ergriffen wird, ist unklar. Vor einem Jahr hatte sich eine Allianz aus Gewerkschaften, Behinderten-, Frauen- und Rentnerorganisationen sowie Mieterverbänden gebildet, die eine Sparvorlage verhindern wollte.