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Rechtsgrundlagen der Armee Bundesrat will eine Cyber-Eingreiftrupppe für Bund und Private

  • Der Schutz vor Cyber-Attacken ist eine sicherheitspolitische Priorität der Regierung.
  • Der Bundesrat will in der Armee neu ein Cyber-Kommando schaffen und den Personalbestand dafür ausbauen. Insgesamt sollen 575 Angehörige der Armee dort eingesetzt werden können.
  • Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden.

Die Digitalisierung und die Vernetzung sämtlicher Systeme der Militärverwaltung und der Armee schreiten rasch voran. Diese Entwicklung stellt hohe Anforderungen an die IT-Struktur des VBS. Die Armee müsse in der Lage sein, sich mit Funkaufklärung Informationen zur militärischen Lage zu beschaffen. «Es kann aber auch darum gehen, mit einem Cyberangriff militärische Systeme unbrauchbar zu machen oder das eigene System vor einem Cyberangriff zu schützen», sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd an der Medienorientierung.

Das Kommando Cyber soll künftig die Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. «Zu diesem Zweck wird mit Fitania, dem sicheren, autonomen IKT-Netzwerk, für die Armee eine digitale Plattform ausgebaut», so Amherd.

Cyber-Eingreiftruppe für Notfälle

Die schnelle Eingreiftruppe soll Betreiber kritischer Infrastrukturen und Privatfirmen bei der Abwehr von Attacken unterstützen können. Zu den kritischen Infrastrukturen zählt der Bund unter anderem die Stromkonzerne, die SBB und die Telekomfirmen.

Der Personalbestand im Bereich Cyber soll deshalb ausgebaut werden, wie Amherd sagte. Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden und damit den Bestand in der Miliz von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee zu erhöhen.

Die Kosten für die Schaffung des Kommandos Cyber und die Aufstockung des Personals sind laut dem Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) bereits budgetiert. Es würden keine finanziellen Folgen erwartet. Es sei jedoch «nicht auszuschliessen, dass später einige zusätzliche Personaleinheiten geschaffen werden müssen, um bisher fehlende Kompetenzen aufzubauen».

Rechtliche Grundlagen

Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Schweizer Armee hat Anfang 2018 begonnen. Durch interne Korrekturmassnahmen hat die Armee dem Anpassungsbedarf in einzelnen Bereichen bereits angepasst. Nun soll dafür auch die rechtliche Basis entsprechend überarbeitet werden. Konkret ist für die WEA in einigen Bereichen eine Revision des Militärgesetzes (MG), der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation (AO) und weiterer rechtlicher Grundlagen nötig.

Die Militärluftfahrtbehörde

Zusätzlich zum Kommando Cyber will der Bundesrat die Grundlagen für eine solche militärische Behörde, ähnlich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl, schaffen. Sie soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu gehört insbesondere, die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten. Dazu muss das Luftfahrtgesetz angepasst werden.

Auch die Unterstützung zivieler Anlässe durch die Armee will der Bundesrat stärken. Als Beispiel nannte Bundesratin Viola Amherd Weltcuprennen, bei denen die Armee als Ausnahme ohne Ausbildungsnutzen eingesetzt werden könne. Amherd: «Anlässe dieser Art könnten ohne die Unterstützung der Armee kaum noch durchgeführt werden.»

SRF 4 News, 01.09.2021, 15 Uhr ; 

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