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Referendum geplant Komitee greift zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub an

  • Ein bürgerliches Komitee hat das Referendum gegen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ergriffen.
  • Die Verantwortung müsse bei den Familien liegen und dürfe nicht auf Unternehmen abgeschoben werden.
  • «Wir sind gegen Gratisferien für wenige, welche durch Lohnabzüge für alle finanziert werden», sagte Nationalrätin und Co-Präsidentin Diana Gutjahr vor den Medien.

Der Vaterschaftsurlaub solle weiterhin freiwillig bleiben, es dürfe nicht zu einem Eingriff in den liberalen Arbeitsmarkt kommen, sagte Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG) und Co-Präsidentin des «Überparteilichen Komitees gegen immer mehr staatliche Abgaben» am Freitag vor der Medien in Bern.

Männlich und bürgerlich

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Im Komitee sitzen vor allem ehemalige und aktuelle SVP- und FDP-Parlamentarier, vornehmlich Männer. Die SVP Schweiz kündigte bereits an, dass sie ein Referendum unterstützen werden.

Sammelt das Komitee bis am 23. Januar 2020 die nötigen gültigen 50'000 Unterschriften, wird das Volk darüber entscheiden, ob und wie viele Wochen Vaterschaftsurlaub es will.

Die Organisation des Familienlebens sei die Aufgabe der Eltern, sagte zudem alt-CVP-Nationalrat Arthur Loepfe. Es gebe heute genügend Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung der Ferien. Er lehne daher eine «staatliche Verordnung von Urlauben» ab.

Trend zu «immer mehr» Forderungen

Im Visier der Komiteemitglieder ist insbesondere der Trend zu «immer mehr» Forderungen an den Staat, wie es Loepfe nannte. Man bediene sich zunehmend «aus dem Topf», die Lohnabzüge würden ständig wachsen. «Es geht nicht um die einzelne Sozialleistung, sondern um die Summe und die Entwicklung», fasste er zusammen.

Patrick Eugster, Vizepräsident der Jungfreisinnigen Zürich, sprach von einem «bedenklichen Trend». Durch diese «Anspruchsmentalität gegenüber dem Staat» gebe die Schweiz die Standortvorteile auf. Die Schweiz würde dann etwa bei der Fiskalquote oder bei den Löhnen Mittelmass. Das wolle er nicht, deswegen unterstütze er das Referendum.

Sorge um Wettbewerbsfähigkeit

Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Folge äusserte Susanne Brunner, Zürcher SVP-Gemeinderätin und Präsidentin eines regionalen Gewerbevereins. Ein «staatlicher Vaterschaftsurlaub» führe etwa zu weniger Lohn für Arbeitnehmende und mehr Ausgaben für den Staat.

Bezahlter Vaterschaftsurlaub in den Nachbarländern

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  • Europäische Union

Viele EU-Staaten gewähren bereits heute Vaterschaftsurlaube zwischen einem Tag und mehreren Wochen. Künftig werden es in der ganzen Union mindestens zwei Wochen sein. Diesen Minimalstandard beschlossen Vertreter der Staaten, der Kommission sowie des EU-Parlaments zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsländer müssen nun die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.

  • Deutschland

Beiden Eltern steht gemeinsam während insgesamt 14 Monaten Elterngeld zu. Diese Zeit können sie frei untereinander aufteilen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent (maximal 1800 Euro), Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent (mindestens 300 Euro) ihres Nettolohns. Darüber hinaus geniesst jeweils einer der beiden Elternteile während total 22 weiteren Monaten unbezahlter Elternzeit Kündigungsschutz.

  • Österreich

Väter haben Anspruch auf einen Monat unbezahlten Vaterschaftsurlaub, während dem sie einen sogenannten Familienzeitbonus von rund 700 Euro erhalten. Unabhängig von der Betreuungszeit bekommen Familien während 36 Monaten Kinderbetreuungsgeld von pauschal maximal 34 Euro pro Tag, (abhängig von der Bezugsdauer) oder lohnabhängig maximal 66 Euro pro Tag. Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes geniesst darüber hinaus jeweils einer der beiden Elternteile während unbezahltem Urlaub Kündigungsschutz.

  • Frankreich

Väter haben Anspruch auf 3 Tage geburtsbedingte Freistellung sowie zusätzlich insgesamt 11 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub während vier Monaten ab der Geburt. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Bezug des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs.

  • Italien

Väter haben Anspruch auf 4 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub während der ersten 5 Tage ab der Geburt sowie auf weitere 3 Tage, falls die Mutter einem Abzug vom Mutterschaftsurlaub zustimmt. Darüber hinaus haben bis zum 8. Geburtstag des Kindes beide Elternteile gemeinsam Anspruch auf total 11 Monate Elternurlaub, während dem sie 30 Prozent ihres Lohnes erhalten.

Im schlimmsten Fall könne dies sogar Arbeitsplätze gefährden, nämlich dann, wenn wegen der indirekten Folgekosten (organisatorischer Aufwand, Suche von Stellvertretern, Opportunitätskosten durch Abwesenheiten) die Herstellungs- und Produktionskosten steigen würden.

Zwei Wochen in den ersten sechs Wochen

Das Parlament hatte in der Herbstsession beschlossen, einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen einführen. Gemäss dem Parlamentsentscheid könnten Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen.

Dieser würde wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Die geschätzten Kosten für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub belaufen sich laut dem Bund auf rund 229 Millionen Franken pro Jahr. Dafür würden 0.06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben.

Initiative zurückgezogen

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Die Volksinitiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub wurde mittlerweile zuückgezogen. Diese war von vier Dachverbänden und über 160 Organisationen eingereicht worden. Sie wollen eine längere Elternzeit durchsetzen.

Die Initianten hatten die Initiative unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Gesetzesgrundlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Der Bundesrat hatte sowohl die Volksinitiative als auch den indirekten Gegenvorschlag abgelehnt.

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