- Das Referendumskomitee hat die Unterschriften gegen das Geldspielgesetz eingereicht.
- Sie wehren sich vor allem gegen die geplanten Netzsperren. Ausländische Online-Casinos können damit von der Schweiz aus nicht mehr aufgerufen werden.
- Das Parlament hatte beschlossen, dass nur Schweizer Casinos ihre Spiele auch online anbieten dürfen.
Die Netzsperren seien «Branchenschutz für einheimische Casinos», kritisiert das «Komitee gegen Internet-Zensur und digitale Abschottung». Es besteht aus Vertretern von Jungfreisinnigen, Junger GLP und Junger SVP. Damit seien die Partikularinteressen der Branche im Gesetz verankert worden, sagt JSVP-Präsident Benjamin Fischer.
Zensur im Internet
Laut Jungfreisinnigen-Präsident Andri Silberschmidt verhindert das die Entwicklung digitaler Angebote von Schweizer Start-Ups. «Solchen Innovationsstopp wollen wir verhindern.» Was den Gegnern aber wirklich sauer aufstösst ist das Verbot von ausländischen Online-Casinos per Netzsperre.
Fischer sprach von einem «Entmündigungsgesetz». Die Sperrung legaler Websites sei ein Präzedenzfall. «Sind Netzsperren erst im Gesetz verankert, sind Tür und Tor geöffnet für weitere Beschränkungen im Internet.» Die Liste der Branchen, die nur zu gern Schutz vor ausländischer Konkurrenz im Internet erhielte, sei lang.
Für «liberales Modell»
«Mit dem erfolgreich zustande gekommenen Referendum zeigen wir dem Parlament, dass es die Schweizer Bevölkerung nicht akzeptiert, wenn man ihr vorschreiben will, welche legalen Internetseiten sie besuchen darf und welche nicht», sagte Silberschmidt. Es brauche ein liberales Modell, in dem jeder das Internet als Marktplatz nutzen dürfe, der sich an Schweizer Auflagen halte.
Junge Grüne fahren Extrazug
Wegen der ausländischen Unterstützung haben die Jungen Grünen, die ebenfalls Unterschriften sammelten, ein eigenes Komitee gegründet. Dabei sind sie in den zentralen Punkten mit den bürgerlichen Gegnern weitgehend einig. Die junge Generation wolle ein freies Internet ohne staatliche Zensur, heisst es in ihrer Medienmitteilung.