Der Bundesrat hat mehrere Änderungen zur Wehrpflichtersatzabgabe in die Vernehmlassung geschickt.
Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Betroffen sind Personen, denen mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Der Bundesrat erwartet Mehreinnahmen von rund 6 Millionen Franken jährlich.
Künftig muss der Militär- oder Zivildienst zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden.
Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich.
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