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Rentenreform – wie weiter? SGB will Renten an Gesundheitskosten koppeln

  • Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich mit der Reform der Altersvorsorge beschäftigt.
  • Die Gewerkschaften beschlossen, eine Koppelung der Renten an die Gesundheitskosten zu fordern.
  • Eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters lehnen die Delegierten weiterhin ab.

Die Stimmung im Versammlungsraum war heute aufgeheizt. Die Genfer und Waadtländer Fraktionen, die sich gegen den Mehrheitsentscheid des SGB stemmte und zum Nein bei der Abstimmung beitrug, musste sich heute einiges anhören.

Unsolidarisch seien sie, nicht kompromissfähig, Verhinderer. Nach einer Aussprache kamen die Delegierten zur Einsicht, ab jetzt den Blick nach vorne zu richten. Gemeinsam haben sie sich auf neue Forderungen festgelegt, die sie in der Debatte um eine neue Altersvorsorge-Reform einbringen wollen.

Krankenkassenprämien als Ansatz

Als oberstes Ziel legten sie fest, das Rentenniveau zu halten. Es könne nicht sein, dass den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger Geld zur Verfügung stehe. Das hat laut dem SGB vor allem auch mit den Gesundheitskosten zu tun, die deutlich stärker gestiegen sind als die Renten.

Gegen «No-Billag»

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Der SGB hat ausserdem einstimmig eine Resolution gegen die «No-Billag»-Initiative verabschiedet. Die Initiative, die am 4. März zur Abstimmung kommt, schaffe den Service public in den Medien ab. Sie schade der Demokratie und dem nationalen Zusammenhalt in der Schweiz.

Darum will der SGB in erster Linie hier ansetzen. Die Renten sollen quasi an die Gesundheitskosten gekoppelt werden. Die AHV-Rente würde sich nicht nur nach den Löhnen und der Teuerung richten, sondern auch nach den Krankenkassen-Prämien.

Gegen eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters

Festhalten wollen sie am Frauen-Rentenalter 64. Die Altersvorsorge 2020 sei am Nein der Frauen zum Rentenalter 65 gescheitert, stellte eine Delegierte dazu fest. Innerhalb des SGB sei diese Position übergangen worden.

Auch wenn heute mehr Frauen erwerbstätig seien als früher, seien die Renten der Frauen nach wie vor schlechter, heisst es im verabschiedeten Massnahmenpapier. Als Gründe werden die tieferen Frauenlöhne, Teilzeitpensen von Frauen und längere Erwerbspausen wegen Familienpflichten genannt.

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