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Rentenzuschläge für Frauen Nationalrat bei AHV-Reform nun doch grosszügiger

Das Rentenalter 65 für Frauen ist beschlossen. Was das für die Übergangsjahrgänge bedeutet, bleibt Gegenstand der Debatte.

Das wurde entschieden: Frauen aus neun Jahrgängen sollen Zuschläge auf ihre AHV-Renten erhalten, weil ihr Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird. Der Nationalrat ist dem Ständerat in diesem Punkt gefolgt. Er wollte ursprünglich nur sechs Jahrgänge berücksichtigen. Welche Jahrgänge es genau betrifft, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab. Zudem hat der Nationalrat beschlossen, dass die Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass Ergänzungsleistungen gekürzt werden.

Das ist noch umstritten: Um die AHV zu stabilisieren, sollen gemäss Nationalrat Gewinne aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden. Der Ständerat lehnt dies ab. Bereits früher geeinigt haben sich die Räte allerdings darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird.

Dauerbrenner in der politischen Debatte

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Weil wir immer älter werden, besteht Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Altersvorsorge. Mit der jüngsten Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) will der Bundesrat die angeschlagenen Finanzen der ersten Säule bis 2030 stabilisieren, das bestehende Rentenniveau aber beibehalten.

Bereits beschlossen ist, dass Frauen und Männer künftig im gleichen Alter in Rente gehen sollen, nämlich mit 65 Jahren. Offen ist die Frage, was das für die Frauen bedeutet, die ein Jahr länger arbeiten müssen, und nicht mehr mit 64 Jahren in Rente gehen können.

Die Reformvorlage befindet sich in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Beide Räte sind sich einig, dass das Rentenalter für Frauen angehoben werden soll. Auch bei der Finanzierung haben die Räte einen Kompromiss gefunden: Die Mehrwertsteuer soll um 0.4 Prozentpunkte steigen – statt um 0.7 Prozentpunkte, wie vom Bundesrat beantragt.

Was bisher geschah: Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession mit 27 zu 15 Stimmen für einen Vorschlag seiner Kommission ausgesprochen, der – wie im Bundesratsmodell – für neun Jahrgänge je nach Einkommen Rentenzuschläge zwischen 100 und 240 Franken vorsieht. Die Beträge werden zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie zu 100 Prozent.

So geht es weiter: Weil zwischen den beiden Kammern noch in einigen Punkten Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Er berät voraussichtlich am Donnerstag darüber. Sollte es auch dann zu keiner Einigung mit dem Nationalrat kommen, ist am Mittwoch nächster Woche die Einigungskonferenz am Zug.

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SRF 4 News, 7.12.2021, 11:00 Uhr ; 

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