Das wurde entschieden: Frauen aus neun Jahrgängen sollen Zuschläge auf ihre AHV-Renten erhalten, weil ihr Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird. Der Nationalrat ist dem Ständerat in diesem Punkt gefolgt. Er wollte ursprünglich nur sechs Jahrgänge berücksichtigen. Welche Jahrgänge es genau betrifft, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab. Zudem hat der Nationalrat beschlossen, dass die Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass Ergänzungsleistungen gekürzt werden.
Das ist noch umstritten: Um die AHV zu stabilisieren, sollen gemäss Nationalrat Gewinne aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden. Der Ständerat lehnt dies ab. Bereits früher geeinigt haben sich die Räte allerdings darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird.
Was bisher geschah: Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession mit 27 zu 15 Stimmen für einen Vorschlag seiner Kommission ausgesprochen, der – wie im Bundesratsmodell – für neun Jahrgänge je nach Einkommen Rentenzuschläge zwischen 100 und 240 Franken vorsieht. Die Beträge werden zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie zu 100 Prozent.
So geht es weiter: Weil zwischen den beiden Kammern noch in einigen Punkten Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Er berät voraussichtlich am Donnerstag darüber. Sollte es auch dann zu keiner Einigung mit dem Nationalrat kommen, ist am Mittwoch nächster Woche die Einigungskonferenz am Zug.