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Altersvorsorge in Schieflage Die wichtigsten Fragen und Antworten zur BVG-Revision

Bundesrat und Parlament wollen das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) revidieren. Jetzt berät der Nationalrat.

Warum braucht es eine Reform? Die Lebenserwartung steigt und die Anlagerenditen sind ungenügend. Die Reform soll die Finanzierung sichern, das Leistungsniveau erhalten und die Situation für Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verbessern.

Wie geht das Parlament vor? Bundesrat Alain Berset wollte beide Säulen, die berufliche Vorsorge und die AHV, miteinander reformieren, weil sie teilweise zusammenhängen. Dieses Vorhaben ist 2017 an der Urne gescheitert. Jetzt werden AHV und BVG separat reformiert, aber in unterschiedlichem Tempo: Im Herbst hat das Volk die AHV-Revision (Anhebung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre) angenommen, die BVG-Revision im Parlament ist nun in der Schlussrunde.

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Aus dem Archiv: Gelingt die Einigung im Rentenstreit?
Aus Arena vom 25.11.2022.
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Worum geht es bei der BVG-Revision? Bei der Revision geht es nur um den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Der Umwandlungssatz, der das Kapital in eine jährliche Rente umwandelt, soll gesenkt werden: von 6.8 auf 6.0 Prozent. Das hat teilweise Rentenkürzungen zur Folge. Die Übergangsgenerationen sollen dafür entschädigt werden. Zudem sollen Teilzeit-Arbeitnehmende besser gestellt werden.

Wie ist der Stand der Beratungen? Der Bundesrat wollte für praktisch alle künftigen neuen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag auszahlen. Stände- und Nationalrat wollen jetzt die Übergangsjahrgänge zielgerichteter entschädigen und so die Kosten erheblich senken.

Die Kommission des Nationalrates will sich jetzt bei den Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration dem Konzept des Ständerats anschliessen. Die Hälfte der Versicherten profitiere so von einem Zuschlag, während Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt würden, so die Kommission. 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sollen von Kompensationen profitieren.

Gemäss Ständerat sollen besonders Teilzeitarbeitende und Geringverdiener bessergestellt werden. Die nationalrätliche Kommission ist dem Ständerat dabei in den wesentlichen Punkten gefolgt. Eine Differenz bleibt aber bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.

Wo verlaufen die Linien zwischen den Bürgerlichen und den Linken? Die Linken favorisieren nach wie vor die Variante des Bundesrates, die aber in beiden Räten keine Chance hatte. Die Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt. Sie argumentieren, mit der Zinswende stiegen die Renditen, die Senkung des Umwandlungssatzes werde damit unnötig. Die Bürgerlichen hingegen monieren, das momentane Zinsniveau von 6.8 Prozent sei zu hoch angesichts der Lebens- und der Renditeerwartungen. Sie unterstützen daher die heutige Version der Revision. Die Umverteilung von Jung zu Alt werde damit gestoppt und Teilzeitarbeitende würden bessergestellt.

Was sind AHV, BVG und Säule 3a?

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Insgesamt gibt es drei Säulen bei der Altersvorsorge in der Schweiz. Die erste Säule ist die AHV. Alle zahlen ein. Alle erhalten Geld ab dem obligatorischen Rentenalter. Die erste Säule funktioniert nach dem Umlageverfahren – was eingezahlt wird, wird umgehend wieder ausbezahlt.

Die zweite Säule ist die BVG, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Arbeitgeber und -geberinnen und Arbeitnehmer und -nehmerinnen zahlen hier in der Regel zu gleichen Teilen ein – je mehr Einkommen und je höher das Alter, desto höher die Zahlungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier für sich selbst.

Und schliesslich gibt es die dritte Säule, die einzige freiwillige Säule. Wer will, kann mit seinem persönlichen 3a-Konto Geld fürs Alter sparen.

Tagesschau, 27.02.2023, 12:45 Uhr

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