- Wer wenig verdient, soll im Rentenalter besser gestellt werden.
- Das hat der Ständerat im Rahmen der Diskussion um die Reform der beruflichen Vorsorge beschlossen.
- Neu sollen 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als sogenannter Koordinationsabzug berechnet werden.
- Noch nicht beraten hat der Ständerat die Übergangsmassnahmen für all jene Personen, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen können.
Der Ständerat hat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für ein neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte im Rentenalter besser stellen.
Neu sollen im obligatorischen BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden. Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25'100 Franken.
Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können. Dies trifft oft teilzeitarbeitende Frauen in Tieflohnberufen, wie auch FDP-Ständerat Damian Müller betonte.
Um mehr Menschen dieser Gruppen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat weiter entschieden, die Eintrittsschwelle von rund 21'500 auf gut 17'200 Franken zu senken. Künftig soll also bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17'200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat jedoch den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken.
Senkung des Umwandlungssatzes noch offen
Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen – und diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent nicht mehr rechtzeitig kompensieren können. Nach der Begründung der insgesamt vier Kompensationsvarianten durch ihre jeweiligen Fürsprecher unterbrach Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) die Debatte. Wann sie fortgeführt wird, stand noch nicht fest.
Nach dem knappen Ja an der Urne zur AHV-Revision am 25. September stehen die bürgerlichen Abstimmungsgewinner im Parlament unter Druck, ihr Versprechen einzulösen, nun auch bei der zweiten Säule rasch vorwärts zu machen. Das Versprechen lautet, nun auch die Benachteiligung der Frauen in der beruflichen Vorsorge aus der Welt zu schaffen. Teilzeitangestellte und Personen mit kleinen Einkommen sollen besser gestellt werden. Auf das einzulösende Versprechen hat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht verwiesen. «Wir haben den teilzeitarbeitenden Frauen versprochen, dass wir für sie in der 2. Säule etwas machen werden.»
Über den Diskussionen hängt das Damoklesschwert eines Referendums. Dieses haben die Gewerkschaften bereits angedroht, sollten die Räte den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss nicht unterstützen. Auch der Bundesrat hat sich hinter diesen Vorschlag gestellt, der Zuschläge für sämtliche Neurentnerinnen und -rentner vorsieht.