Es ist kurz nach Mitternacht im Sommer 2015 auf einer Geschäftsreise, als der damalige Architekturprofessor der ETH Zürich seine Mitarbeiterin fragt, ob er in ihr Hotelzimmer rüberkommen könne. Sie weist ihn an, sich professionell zu verhalten. Doch im weiteren Verlauf der Konversation erklärt der renommierte und preisgekrönte Professor, dass er sich eine Affäre mit ihr gewünscht hätte.
Eine klare Grenzüberschreitung. Zu diesem Schluss kommt die Disziplinaruntersuchung, obwohl der Professor bei der Befragung durch den Untersuchungsführer erklärte, der Kommentar sei «unvernüftig» gewesen, er hätte «einfach Gesellschaft gebraucht. Für den Untersuchungsführer ist aber klar: es war ein «Annäherungsversuch» und ein «respektloses» Verhalten.
Professor fragt nach der Slipgrösse
Im Sommer 2016 kommt es laut dem Bericht zu einer weiteren Grenzüberschreitung: Der Architekturprofessor fragt eine ETH-Mitarbeiterin, mit der er eine freundschaftliche Beziehung pflegt, per Facebook nach ihrer Slipgrösse und fügt an «small, i presume» – «ich nehme an, klein». Der Professor geht noch weiter und will der Frau einen Slip schenken, obwohl sie mehrmals sagt, dass sie sein «Geschenk» nicht wolle. Sie bezeichnet sein Verhalten als «übergriffig» und «lächerlich» und erinnert ihn daran, dass sie keine Affäre hätten. Trotzdem überreichte der Architekturprofessor ihr beim nächsten Treffen den Slip.
«Eindeutig respektlos»
In der Disziplinaruntersuchung erklärt der beschuldigte Professor, dessen Namen SRF nicht nennt, dass es sich um einen «Witz» gehandelt habe. Er erklärt aber auch, dass er durchaus Interesse an der Frau hatte. Der Untersuchungsführer kommt auch hier zum Schluss: der Professor verhielt sich «eindeutig respektlos».
Laut der Disziplinaruntersuchung, die SRF vorliegt, berührte der Professor zudem Frauen, obwohl sie es nicht wollten. Auch hier vermerkt der Bericht ein Fehlverhalten.
Nicole Barandun ist die Anwältin des ehemaligen ETH-Professors. Sie relativiert die Umstände der Vorfälle und sagt, dass der Untersuchungsführer einen «strengen Massstab» anwendete: «Sämtliche Vorfälle ereigneten sich ausserhalb der ETH im privaten Umfeld, nur in einem Fall handelt es sich um eine Mitarbeiterin und mit dieser pflegte er eine lange Freundschaft. Deshalb stellt sich die Frage, warum die ETH-internen Richtlinien zur Anwendung kamen. Dennoch: Wenn sich jemand durch meinen Klienten gestört fühlte, tut ihm das leid.»
Keine sexuelle Belästigung
Laut dem Untersuchungsführer ist keiner der Vorfälle strafrechtlich relevant. Doch verstiess der Professor laut der Disziplinaruntersuchung mehrfach gegen die internen ETH-Richtlinien – jedoch nur gegen den Grundsatz des «respektvollen Verhaltens» , nicht gegen den Grundsatz, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird.
«Klarer Fall von sexueller Belästigung»
SRF legte den Untersuchungsbericht, der zum Teil geschwärzt ist, Regula Kägi-Diener vor. Sie war Rechtsprofessorin an der Universität St. Gallen und Anwältin und hat sich unter anderem spezifisch mit Fragen des Gleichstellungsgesetzes auseinandergesetzt.
Für sie ist nicht nachvollziehbar, dass keiner der Vorfälle als sexuelle Belästigung taxiert wird: «Es sind klar Fälle von sexueller Belästigung nach dem Gleichstellungsgesetz. Das Gesetz spricht von sexueller Belästigung, wenn niederschwellige sexuelle Annäherungsversuche vorliegen, und das liegt hier genau vor.»
Der Verfasser der Disziplinaruntersuchung nimmt zur Kritik keine Stellung. Die ETH nimmt in allgemeiner Form Stellung und schreibt: «Der externe und unabhängige Untersuchungsführer ging nach allen rechtstaatlichen Prinzipien und bundesrechtlichen Bestimmungen vor.»
Nicole Barandun, die Anwältin des ehemaligen ETH-Professors, kritisiert die Einschätzungen von Regula Kägi-Diener: «Sie konnte nur den zum Teil geschwärzten Bericht einsehen, nicht aber die sieben Bundesordner mit sämtlichen Unterlagen, auf welche der Untersuchende seine Beurteilung stützte. Unter diesen Umständen finde ich die Beurteilung von Frau Kägi Diener unseriös. Zudem: das Gleichstellungsgesetz bedingt, dass sich der Vorfall entweder am Arbeitsplatz zugetragen hat oder Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Das war nicht der Fall, das bestätigten mehrere Zeuginnen.»
Keine Akteneinsicht für die betroffenen Frauen
Die betroffenen Frauen wurden wie die Öffentlichkeit im Januar 2019 durch eine kurze Medienmitteilung der ETH Zürich darüber informiert, dass der Professor «vom Vorwurf der sexuellen Belästigung entlastet» wurde und gegen den Compliance Guide der ETH verstossen habe, weil er persönliche und berufliche Beziehungen nicht «adäquat» getrennt habe.
Eine betroffene Frau erklärt gegenüber SRF, dass sie schockiert war. «Für mich ist es bis heute nicht nachvollziehbar, dass keiner der Vorfälle als sexuelle Belästigung taxiert wurde.»
Einsicht in den Untersuchungsbericht erhielten die betroffenen Frauen bis heute nicht. Auch diesen Punkt kritisiert Regula Kägi-Diener: «Ich finde das untragbar und respektlos. Die involvierten Personen waren sehr stark betroffen im Verfahren, das war sehr emotional für sie, ich finde das kann die ETH einfach nicht machen.»
Die ETH verteidigt ihr Vorgehen: «Die Betroffenen waren in diesem Prozess Informanten und hatten in dieser Untersuchung keine Partei- oder Opferstellung wie etwa in einem Strafverfahren.»
«Physische Berührungen unterlassen»
Der Verfasser der Disziplinaruntersuchung empfiehlt abschliessend dem Architekturprofessor, er müsse «eine grössere Sensibilität dafür entwickeln, dass Beziehungen zu deutlich jüngeren Angestellten der ETH oder Studierenden, welche noch dazu in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen, erhebliche Gefahren bergen.» Er solle ein «Nein» künftig auch als ein «Nein» respektieren und «physische Berührungen unterlassen». Eine Entlassung fasste der Bericht nicht ins Auge.
Der Architekturprofessor verliess schliesslich die ETH auf eigenen Wunsch. Juristisch ist der Fall abgeschlossen.
Die ETH Zürich passte das Vorgehen im Umgang mit Fällen sexueller Belästigung an. Es wurde eine externe Meldestelle geschaffen und das Beratungsangebot wurde ausgebaut.