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Besserer Schutz für Schweizer Kulturschaffende?
Aus Rendez-vous vom 13.12.2018. Bild: Keystone
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Revision des Urheberrechts Kampf gegen die digitalen Piraten ist lanciert

  • Der Nationalrat hat bei der Revision des Urheberrechts erste Entscheide gefällt.
  • Herzstück der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Hosting Providern erfolgen.
  • Der Bundesrat stützt sich mit seinen Vorschlägen auf einen Kompromiss von Kulturschaffenden, Produzenten, Providern und Konsumenten.
  • Die Interessen von Kulturschaffenden sollen besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden.

Die Revision ist dringend nötig

Die Vorschläge des Bundesrates und der Arbeitsgruppe stiessen bereits in der Vernehmlassung auf Kritik. Doch Konsens bestand bei den Fraktionen, dass das Gesetz revidiert werden soll. So spricht zum Beispiel das bestehende Gesetz noch von Videotheken, welche heutzutage bereits durch Filmplattformen ersetzt wurden, wie Kommissionsprecher Matthias Aebischer (SP/BE) erklärte.

Einer der ersten Kritik-Punkte war der so genannte Value-Gap. Dieser beschreibt die Tatsache, dass es eine Lücke zwischen der zunehmenden Online-Nutzung von Kulturwerken und der Vergütung der Kulturschaffenden dafür gibt. Bei heutigen «Videos on demand» (Vod) entgehen den Kulturschaffenden hohe Einnahmen und daher müsse hier gehandelt werden, sagte auch die ehemalige Musikerin – wie sie sich selbst beschrieb – Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat möchte dies mit einer Entschädigung von Online-Verwertung in zwei Schritten lösen. Zusätzliche Vod-Vergütungen wird es jedoch nur für künftige, neue Werke geben, wie Sommaruga betonte.

Das neue Gesetz soll die Anbieter in die Pflicht nehmen, sagt FDP-Nationalrat Giovanni Merlini (TI): «Die Anbieter von Internetdiensten, also den Hosting-Providern, die ihren Kunden Speicherplatz bieten, sollen keine Piraterieplattformen beherbergen.»

Alle Fotos werden urheberrechtlich geschützt

Konsumenten sollen nicht kriminalisiert werden. Netzsperren sind aber nicht vorgesehen. Kulturschaffende sollen zehn Prozent der Einnahmen erhalten für die digitale Verwertung von Büchern, Filmen, Kunst und Musik.

Der Nationalrat hat entschieden, dass neu alle Fotografien unter das Urheberrecht fallen sollen. Heute sind nur Profi-Fotos urheberrechtlich geschützt. Fortan sollen auch ganz normale Schnappschüsse und Familienfotos nicht frei verwendbar sein ohne Einverständnis jener, die sie gemacht haben.

Schutz für journalistische Werke

Zu den weiteren umstrittenen Punkten der Vorlage gehört der Schutz journalistischer Werke. Eine Kommissionsminderheit möchte dazu eine Regelung erlassen. Demnach würden die Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Kommunikationsplattformen im Internet den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte einem breiten Publikum zugänglich machen.

Dies sei nicht praxistauglich, meinte zum Beispiel die Luzerner CVP-Nationalrätin Andrea Gmür-Schönenberger. Zudem würden viele Journalisten ihre Artikel selber auf zum Beispiel Facebook stellen. Auch die EJPD-Vorsteherin sieht in diesem Antrag Probleme der Praxistauglichkeit. Der Nationalrat lehnte somit den Antrag der Ratslinken ab, der das Teilen journalistischer Texte kostenpflichtig gemacht hätte.

Entscheid zu Replay-TV noch offen

Ein weiterer Streitpunkt ist, ob bei zeitversetztem Fernsehen Urheberrechtsgebühren anfallen sollen oder nicht. Darüber wird der Nationalrat aber erst am Freitagmorgen entscheiden. Danach geht das Geschäft, vorausgesetzt es kommt durch die Gesamtabstimmung, in den Ständerat.

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