Viel Schnee und blauer Himmel. Viele Skigebiete erlebten einen Traumstart in die Wintersaison. Trotz prächtigen Bedingungen stehen mancherorts aber die Lifte still. So auch neben dem leer stehenden Hotel Schwefelbergbad im Berner Mittelland. Der Bügellift Schwefelberg ist ausser Betrieb. Seit vor zehn Jahren Hotel und Skianlage den Besitzer gewechselt haben, läuft hier nichts mehr. Warum, weiss keiner: Der Besitzer reagiert auf Anfragen nicht.
Die Alpenschützerin Luisa Deubzer stört es, dass der Skilift bisher nicht abgebaut wurde. «Hier sieht man im Winter kaum Spuren menschlicher Nutzung, aber der Skilift ist von Weitem sichtbar.» Ein Luxusproblem? Nein, findet die Projektleiterin der Alpenschutzorganisation «Mountain Wilderness». «Für uns ist es selbstverständlich, dass wenn Infrastruktur aufgegeben wird, der ursprüngliche Zustand der Landschaft wieder hergestellt wird.»
Der Schwefelberg-Lift ist nur ein Beispiel von vielen. «Mountain Wilderness» hat eine Übersicht erstellt: Schweizweit seien über 55 Anlagen stillgelegt. Die meisten von ihnen stehen in tiefen Lagen. Die Betreiber mussten wegen Schneemangels oder aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben.
Keiner will Verantwortung tragen
Laut dem Bundesgesetz über Seilbahnen müssen definitiv stillgelegte Skilifte entfernt werden. Eine Frist für den Rückbau gibt es jedoch nicht. Übrig bleiben Ruinen der alpinen Freizeitindustrie – teilweise jahrzehntelang.
Ein bekanntes Beispiel: die Skistation Grosser St. Bernhard im Unterwallis. Seit 2010 ist die Anlage geschlossen. 20 Masten der Gondelbahn rosten vor sich hin. Die Talstation ist ein Trümmerhaufen und die Wände enthalten Asbest.
Rechtlich gesehen müsste die Liftgesellschaft für den Abbau aufkommen. Häufig sind diese Unternehmen jedoch in Konkurs gegangen – so auch im Fall vom Grossen St. Bernhard. Nun wären die Grundeigentümer in der Pflicht. Im Unterwallis fühlt sich für den millionenschweren Abbau niemand verantwortlich, wie eine Recherche von RTS zeigt. Kanton und Gemeinde würden einander den Ball zuschieben. So sei es vielerorts, sagt Luisa Deubzer. «Wenn man nachfragt, zeigen alle gegenseitig aufeinander.»
Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden steht seit rund zehn Jahren ein Bügellift still – direkt neben der Schwägalp. Der Betrieb lohnte sich nicht mehr, trotzdem ist der Abbau des Skilifts kein Thema. «Wir lassen uns offen, wie wir weiterverfahren wollen mit dem Lift», sagt Jakob Gülünay, Geschäftsführer der Säntis-Schwebebahn AG.
Dass man sich an stillgelegten Skiliften stört, kann Jakob Gülünay allerdings nachvollziehen: «Wenn die Skilifte vor sich hin rotten, habe ich absolutes Verständnis. Doch das ist hier bei uns nicht der Fall.»
Rückbau von Skianlagen hat keine Priorität
Wird ein Skilift stillgelegt, muss er nicht sofort abgebaut werden, sondern erst, wenn die Anlage nicht mehr betriebsfähig ist. Das Seilbahngesetz lässt viel Spielraum offen. Den Rückbau von Anlagen können Betreiber so jahrelang hinauszögern.
Die «Rundschau» fragte bei verschiedenen Betreibern von stillgelegten Skianlagen nach. Kaum einer wollte sich öffentlich äussern. Alpenschützerin Luisa Deubzer beobachtet, dass der Rückbau alter Infrastruktur häufig keine Priorität hat. Sie findet das problematisch und will, dass die Politik handelt. «Das Gesetz muss nachgeschärft werden, und zwar so, dass es effektiv ist», so Deubzer. Im Parlament wurde 2023 ein Vorstoss eingereicht zur Schaffung eines Rückbaufonds.