- Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die sogenannte Konzern-Verantwortungsinitiative abzulehnen – ohne einen Gegenvorschlag.
- Die Initiative verlangt, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz auch im Ausland Menschenrechte und internationale Umwelt-Standards respektieren müssen.
- Das Begehren von Hilfswerken sowie Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen gehe zu weit, so die Landesregierung.
Rohstoffabbau ohne Rücksicht auf die Umwelt, Kleiderproduktion unter katastrophalen Arbeitsbedingungen oder missbräuchliche Kinderarbeit: Dem will das Komitee von Hilfswerken, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen den Riegel schieben.
Die Initianten wollen, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz auch im Ausland Menschenrechte und internationalen Umweltstandards respektieren müssen. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Diese Pflicht würde sich auf sämtliche Geschäftsbeziehungen erstrecken.
Schaden für die Wirtschaft
Die Landesregierung betont, sie räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. «Der Bundesrat will das Kernanliegen umsetzen, aber auf freiwilligem Weg», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Für den Bundesrat sei klar, dass Schweizer Unternehmen auch bei Aktivitäten im Ausland ihre Verantwortung wahrnehmen müssten. Dennoch geht dem Bundesrat die Konzernverantwortungs-Initiative zu weit.
Zum einen stört den Bundesrat, dass sich die Sorgfaltsprüfungspflicht auf die gesamte Lieferkette erstreckt. Das würde in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen führen, heisst es in der Botschaft. Zum anderen lehnt der Bundesrat die Haftungsregeln ab. Diese seien strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen, argumentiert er.
Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international nicht koordiniert und würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen, warnt der Bundesrat. Sie würde einen Alleingang der Schweiz bedeuten. Die Unternehmen könnten die Regelung umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegten.