Zum Inhalt springen

Schuldbetreibung Verschuldete sollen Chance für schuldenfreies Leben bekommen

  • Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen.
  • Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.
  • Wie er mitteilte, hat er die Botschaft mit den geplanten Gesetzesänderungen ans Parlament verabschiedet.

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sehe das Schweizer Recht für hoch verschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren, steht im Botschaftsentwurf. Diese Menschen hätten heute keine realistischen Aussichten, je wieder schuldenfrei zu leben und über mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu verfügen, heisst es dort weiter. Das könne die Motivation, die eigene Situation zu verbessern, lähmen und dazu beitragen, dass diese Personen in der Sozialhilfe verblieben.

Auch auf das Umfeld dieser Menschen könne sich diese Situation negativ auswirken, beispielsweise wegen gesundheitlicher Belastungen. Negative Effekte seien auch für die Volkswirtschaft zu verzeichnen. Dies, weil Kosten für die Sozialversicherungen anfielen oder weil Betroffene keine Steuern bezahlten.

Zweite Chance für Verschuldete

Box aufklappen Box zuklappen

Kurzeinschätzung von Bundeshausredaktor Georg Halter:

«Schulden können Menschen zerstören. Psychisch und physisch. Und wenn sie hoch sind, nehmen sie den Betroffenen unter Umständen jede Hoffnung und oft auch die Motivation, sich weiterhin um ein regelmässiges Erwerbseinkommen zu bemühen. Der Bundesrat will verschuldeten Menschen darum jetzt eine zweite Chance geben.

Wenn man einer Regulierungsfolgenabschätzung, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat, glauben will, lohnen sich die neuen Verfahren, mit welchen Verschuldete einfacher ihre Schulden loswerden, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für den Staat. Die Studie prognostiziert nämlich sinkende Sozialausgaben und steigende Steuereinnahmen.

Jetzt liegt der Ball beim Parlament. Es hat dem Bundesrat ursprünglich den Auftrag zu dieser Gesetzesänderung gegeben. Es wird sich die Frage stellen, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betreibungsrechts den Interessen von Schuldnern, Gläubigern und Steuerzahlenden gleichermassen gerecht wird oder nicht.»

In der veröffentlichten Botschaft ans Parlament heisst es, laut einem Bericht zu den Folgen der geplanten Gesetzesänderung verfügten sechs Prozent der Privatpersonen in der Schweiz über mindestens einen Verlustschein.

Zwei Neuerungen vorgeschlagen

Dank zweier Neuerungen sollen sich künftig auch in der Schweiz Schuldnerinnen und Schuldner von ihren Schulden befreien können: Die eine ist ein vereinfachtes Nachlassverfahren, die andere ein Sanierungskonkursverfahren. Ersteres soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen zugutekommen.

Nachlassverfahren gibt es in der Schweiz bereits. Laut Bundesratsunterlagen verschafft es Schuldnern Zeit, um durch einen Betreibungsstopp oder einen Stopp des Zinsenlaufs mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Ergebnis wird oft ein teilweiser Schuldenerlass oder auch eine verlängerte Fälligkeit bei ausstehenden Zahlungen vereinbart.

Ein Mensch hält Geld in der Hand (nahaufnahme von der Hand), daneben ist ein Schreiber und ein Taschenrechner auf Tisch.
Legende: Shutterstock/Andrzej Rostek

Bisher kommt aber ein sogenannter Nachlassvertrag nur zur Anwendung, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger diesem zustimmt. Neu soll eine Mehrheit der Gläubiger ausreichen, und ein Gericht muss dies für angemessen halten.

Das Sanierungskonkursverfahren ist für hoffnungslos verschuldete Personen gedacht, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann. Der Schuldner muss in einer ersten, dreijährigen Phase alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen um das Erzielen eines regelmässigen Einkommens nachweisen.

Kommt der Schuldner während dieses dreijährigen Verfahrens seinen Pflichten nach, muss er die verbleibenden offenen Forderungen nicht begleichen, wobei aber mehrere Ausnahmebedingungen gelten.

SRF 4 News, 15.01.2024, 16:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel