Die Eltern eines Schülers in der fünften Klasse waren aufgefordert worden, an den obligatorischen Elternabenden teilzunehmen. An einem persönlichen Elterngespräch im Mai 2014 mussten sie sogar eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben. Doch schon einen Monat später blieben die Eltern erneut einem Elternabend fern. In der Folge wurden sie vom Statthalteramt mit 200 Franken gebüsst. Nun muss ein Gericht darüber entscheiden, ob die Busse berechtigt ist.
Schulleitung hat ein Weisungsrecht
Von Bussen steht zwar nichts im Zürcher Volksschulgesetz, aber Eltern können zur Teilnahme an Elternabenden verpflichtet werden: «In besonderen Fällen kann die Schulleitung oder die Schulpflege den Besuch einzelner Elternveranstaltungen obligatorisch erklären.»
Mit diesem Gesetzesartikel ist der Kanton Zürich konkreter als zum Beispiel der Kanton Bern. Dort verpflichtet das Volksschulgesetz die Eltern und Schulen einfach zur gegenseitigen Zusammenarbeit.
In Basel-Stadt sind die Elternabende sogar noch schärfer geregelt als in Zürich. Die Basler erwähnen explizit mögliche Sanktionen: «Bleiben die Eltern den angeordneten Elternveranstaltungen oder Gesprächen unentschuldigt fern, können sie von der Schulpflege unter Androhung von Strafe vorgeladen werden.» Es ist aber schliesslich den Schulen selbst überlassen, ob sie Eltern zur Teilnahme an Elternabenden verpflichten wollen.
Pasquale Russo ist Vizepräsident der Zürcher Elternmitwirkungs-Organisation, ein Verband, der die Eltern-Gremien im Kanton Zürich vertritt. Er findet ein Obligatorium für Elternabende richtig und wichtig: «Es ist wichtig, dass die Eltern zumindest über Grundinformationen verfügen, was den Schulalltag betrifft. Demzufolge ist es auch wichtig, dass die Eltern diese Elternabende auch besuchen.»
Dieser Meinung ist auch Bernard Gertsch, Präsident des Verbandes der Schweizer Schulleiterinnen und Schulleiter. Es gebe Eltern, die sich trotz vieler Bemühungen der Schule einfach nicht dafür interessierten, wie es ihrem Kind an der Schule geht. «Da geht der Kontakt verloren und das Kind kann zwischen Schule und Elternhaus orientierungslos sein.» Bernard Gertsch betont, dass es nur ein sehr kleiner Teil der Eltern sei, bei dem man die Teilnahme an Elternabenden speziell einfordern müsse.
Das Gespräch mit den Eltern suchen
Zuerst suchten die Schulen das Gespräch mit den betreffenden Eltern. «Ich bin dafür, dass man die Eltern zu motivieren versucht und dass man ihnen erklärt, warum es uns als Schule so wichtig ist, dass sie an den Elternabend kommen. Und dass wir dann auch hören, wieso sie vielleicht nicht kommen wollen.»
Die Androhung einer Busse, so der oberste Schweizer Schulleiter, könne nur das letzte Mittel sein, wenn sonst gar nichts mehr helfe. Denn sobald mit Sanktionen gedroht werde, sei das Gesprächsklima vergiftet. Dann sei es noch schwieriger, an die Eltern heranzukommen.