- Der Nationalrat hat sich mit 113:67 Stimmen für die Einführung eines Vetos gegen Verordnungen des Bundesrats ausgesprochen.
- Mit dem neuen Instrument soll ein Drittel der Mitglieder des National- oder Ständerats korrigierend eingreifen können.
- Der Bundesrat und die Kantone haben sich in der Vernehmlassung gegen ein Verordnungsveto ausgesprochen.
- Das Geschäft geht an den Ständerat.
Das Parlament soll das Recht erhalten, gegen Verordnungen des Bundesrates das Veto einzulegen. Der Nationalrat hat eine Gesetzesänderung gutgeheissen, die aus Sicht des Bundesrates die Gewaltenteilung verletzt. Verordnungen regeln die Einzelheiten zur Umsetzung von Gesetzen. Während das Parlament die Gesetze erlässt, ist für Verordnungen laut Verfassung der Bundesrat zuständig.
Die Ausarbeitung von Verordnungen durch den Bundesrat sei eine technische und nicht eine politische Arbeit, begründete Angelo Barrile (SP/ZH) seinen letztlich erfolglosen Nichteintretensantrag. Aufgabe des Parlaments sei es, zu legiferieren – als Grundlage für die Arbeit des Bundesrats – und die Gesetzgebung auf kantonaler und kommunaler Ebene.
«Ein Verordnungsveto ritzt die Gewaltenteilung oder verletzt sie sogar», betonte Barrile. Die Kantone befürchteten zu Recht Verzögerungen bei zeitkritischen Verordnungen.
«Notbremse»
Das Verordnungsveto soll nun verhindern, dass der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, die nicht dem Willen des Parlaments entsprechen. Die Befürworterinnen und Befürworter sehen darin eine Art Notbremse, die auch präventive Wirkung haben soll. Es gehe auch um den Schutz demokratischer Rechte.
Die Gesetzesänderung angestossen hatte Thomas Aeschi (SVP/ZG) mit einer parlamentarischen Initiative. Neben der SVP sprachen sich die Mehrheit der FDP- und der CVP-Fraktion sowie die GLP und die BDP dafür aus, dagegen stellten sich SP, Grüne und der Bundesrat. Auch die Kantone lehnen das Instrument ab.
Dem Bundesrat «reinschwatzen»
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, das Parlament als «Auftraggeber» müsse korrigierend eingreifen können, wenn sein Auftrag nicht erfüllt werde. Ein Drittel der Regulierungen werde über Verordnungen erlassen und nur noch zwölf Prozent über Gesetze, gab Gregor Rutz (SVP/ZH) zu bedenken. Natürlich habe die Exekutive es nicht gerne, wenn man ihr «reinschwatze». Die Gewaltenteilung werde mit dem Verordnungsveto aber ncht geschwächt, sondern gestärkt.
Das Volk zuoberst
Gerhard Pfister (CVP/ZG) erklärte den Mechanismus anhand der Architektur des Parlaments, wo das Volk schliesslich zuoberst auf der Tribüne sitze und der Bundesrat zuunterst im Saal, noch eine Stufe tiefer als die Parlamentsmitglieder.
Beispiel Stellenmeldepflicht
Kurt Fluri (FDP/SO) nannte die Regelung der Stellenmeldepflicht als Beispiel für eine Verordnung, mit welcher der Bundesrat dem Willen des Parlaments nicht entsprochen habe. Das Parlament habe nämlich gewollt, dass die Stellenmeldepflicht für Wirtschaftsregionen gelte. Der Bundesrat aber habe die Kantone als massgebende Grösse genommen.