Jetzt ist es da: Das Schutzkonzept für die Gastro-Betriebe. Am kommenden Montag, 11. Mai dürfen Restaurants, aber auch Bars und Pubs öffnen, sofern sie den Mindestabstand von zwei Meter zwischen den einzelnen Gästegruppen garantieren können. So weit, so klar. In einem Gastro-Betrieb ist Hygiene besonders gefragt, auch ohne Corona – mit Corona aber ganz speziell.
Deshalb gibt es im «Schutzkonzept Gastro unter Covid-19» auch sehr viele spezielle, auffallende Regelungen:
- Eine Maskenpflicht für das Servicepersonal gibt es nicht, nur eine «dringende Empfehlung».
- An einem Tisch dürfen nur vier Gäste sitzen, die sich kennen (plus Kinder).
- Die Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen – dafür sollen die Wirte sorgen.
- Gäste müssen die Abstandsregeln auch beim Anstehen an einer Theke einhalten.
- Das Personal hat zu vermeiden, Gegenstände der Gäste zu berühren (z.B. den Mantel).
- Tischgewürze, Brotkörbchen usw. müssen mit dem Wechsel der Gäste gereinigt werden.
- Touchscreens zum Bestellen sind zu vermeiden oder müssen sofort gereinigt werden.
Keine Auflagen zum Datenschutz
Ganz besonders auffallend: Wirte müssen von jedem Gast Name, Vorname, Telefonnummer und Datum mit Uhrzeit des Besuches aufschreiben. Diese persönlichen Daten müssen 14 Tage aufbewahrt und allenfalls dem Kantonsarzt zugänglich gemacht werden. So soll ein «Contact Tracing» ermöglicht werden, sollte sich ein Gast im Nachhinein als Virusträger entpuppen.
Daniel Borner, Direktor von Gastrosuisse sagt dazu: «Wir empfehlen die Erfassung beim Gästeempfang oder am Tisch. Aber wir sind nicht besonders glücklich über diese vom Bund verordnete Auflage». Noch offen sei, ob das auch bei einer Tasse Kaffee gelte oder nur beim Essen.
Da stellt sich rasch die Frage nach dem Datenschutz, schliesslich ist ein Restaurant kein Datensicherheitszentrum. Borner sagt dazu: «Der Wirt wird damit gleich sorgsam umgehen wie mit den Informationen in seinem Reservationsbuch. Auch dort hinterlässt der Gast in der Regel Name, Vorname und Telefonnummer.» Eine direkte Auflage seitens des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gibt es jedenfalls nicht.
Machen alle Beizen auf?
Ein weiteres Problem für Wirte: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich Gästegruppen nicht vermischen. Locker an einer Bar mit einigen «Fremden» ins Gespräch kommen ist also erlaubt – aber nur mit zwei Metern Abstand.
Und wenn man diesen Abstand, eventuell nach dem zweiten Bier, nicht mehr einhält? Ist dann der Wirt der Polizist? Gastrosuisse-Direktor Borner bleibt diplomatisch: «Es liegt in der Natur der Sache, dass diese auch für die Branche nicht einfache Regelung in einem Speiserestaurant besser umzusetzen und einzuhalten ist als im Ambiente einer Bar.»
Schlussendlich stellt das «Schutzkonzept Gastro unter Covid-19» auf insgesamt sieben Seiten unzählige kleine und grössere Massnahmen dar, welche einen sicheren Restaurant- oder Bar-Besuch ermöglichen sollen. Aber ob sich die Gäste mit diesen Massnahmen auch einen vergnüglichen Abend vorstellen können?
Jedenfalls haben sich schon viele Restaurateure gemeldet, die das Ausbleiben der Gäste befürchten und deshalb gar noch nicht aufmachen wollen. Daniel Borner sagt dazu: «Wir wissen von Unternehmen, die bereits in den letzten Tagen seit der Ankündigung von Reservationen überrannt wurden. Unternehmer, die im Moment noch zögern, können nachziehen, wenn auch die Gäste zurückkommen.»