Die Bearbeitung der Status S-Gesuche von Geflüchteten aus der Ukraine dauern im Durchschnitt fast drei Monate. Beim Staatsekretariat für Migration (SEM) stapeln sich deshalb 5500 unbearbeitete Gesuche, fast so viele wie zu Beginn des Ukraine-Krieges. Nun soll eine neue Absprache mit Ungarn Bewegung in die Sache bringen. Unter Druck kommen dürften vor allem Geflüchtete aus der Minderheit der Roma.
Wieso arbeitet die Schweiz gerade mit Ungarn zusammen?
Die Schweiz möchte prüfen, ob Antragsteller noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Ist dies der Fall, lehnt das SEM die Gesuche ab. Die Betroffenen müssen im zweiten Heimatstaat Schutz suchen. Viele Menschen aus der westukrainischen Oblast Transkarpatien verfügen nach Angaben des SEM über einen ungarischen Pass. Dies, weil das Land Pässe an Menschen, die in ehemals ungarischen Gebieten leben, unter erleichterten Bedingungen vergibt. Daher ist Ungarn ein wichtiger Ansprechpartner.
Was beinhaltet die neue Absprache?
Ungarn hat der Schweiz zugesagt, in einem unkomplizierten Verfahren zu prüfen, ob Antragstellende aus der Ukraine die ungarische Staatsbürgerschaft haben. Ist dies der Fall, teilen sie es der Schweiz mit. Das SEM will immer dann die Antragstellenden überprüfen, wenn diese etwa in Transkarpatien geboren wurden oder einen ungarisch klingenden Namen haben. Von 5500 hängigen Status S-Gesuchen sollen so 1200 mithilfe Ungarns überprüft werden. Wird der Schutzstatus nicht gewährt, verfügt das SEM eine Wegweisung nach Ungarn. In der Praxis dürften die meisten Betroffenen die Schweiz dann wegen der hohen Lebenshaltungskosten verlassen, aber kaum nach Ungarn reisen.
Welche Folgen hat die Zusammenarbeit mit Ungarn für die Betroffenen?
Sie werden ihr Glück in den meisten Fällen in einem anderen europäischen Land versuchen. Das SEM hofft, die Schweiz werde nur schon aufgrund der kürzeren Verfahrensdauer weniger attraktiv sein als Zielland. In die Ukraine zurückkehren muss niemand. Auch eine Rückkehr nach Ungarn scheint unwahrscheinlich. Das Land hat lediglich dem Informationsaustausch gemäss Schengen-Abkommen zugestimmt. Eine Rückübernahme ist nicht Teil der Absprache. Dies sind wohl auch die beiden Hauptgründe, warum eine Verständigung zwischen der Schweiz und Ungarn zustande gekommen ist. Die Kantone und Gemeinden ihrerseits erhoffen sich von den schnelleren Status S-Verfahren eine Entlastung, und zwar sowohl in Bezug auf die Unterbringungszahlen als auch auf den Betreuungsaufwand. Roma gelten bezüglich der Integration als Herausforderung, etwa weil sich die Einschulung der Kinder vielfach schwierig gestaltet.