Die Erbschaftsaffäre um Bruno Zuppiger hat die Politlandschaft erschüttert: Am heutigen Mittwoch musste sich der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat vor Gericht verantworten.
Kein leichtes Verschulden
Nach wenigen Stunden endete die Gerichtsverhandlung: Der Ex-Nationalrat ist vom Zürcher Bezirksgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Busse von 1500 Franken verurteilt worden. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zuppigers Verschulden wiege «nicht mehr leicht», begründete das Gericht den Urteilsspruch. Zuppiger nahm das Urteil äusserlich reglos zur Kenntnis.
Der gescheiterte Bundesratskandidat stand wegen Veruntreuung von 240'000 Franken vor Gericht. Zuppiger und sein Mitarbeiter, der ebenfalls vor Gericht erscheinen musste, haben die Erbschaft einer verstorbenen Mitarbeiterin dazu benutzt, eigene Rechnungen zu bezahlen. Besonders verwerflich sei, dass Zuppiger jahrelang den Willen einer Verstorbenen missachtet und mit seiner Tat zwei Hilfswerke geschädigt habe.
Zuppiger hat gestanden
Beglichen wurden mit dem Geld unter anderem die Lohnkosten der Beratungsfirma Zuppiger & Partner AG, Steuerrechnungen und Übernachtungen in einem Berner Luxushotel. Eigentlich hätte es an die Krebsliga und die Pro Senectute weitergeleitet werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hinwiler Ex-Politiker und seinen Mitarbeiter eine bedingte Freiheitsstrafe von je 13 Monaten. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt.
240'000 zurückgezahlt
Möglich wurde dies, weil Zuppiger die Veruntreuung zugab. Seine Verteidigung hat den Urteilsvorschlag akzeptiert. «Das abgekürzte Verfahren eignet sich in der Praxis, wenn die Verteidigung nicht nochmal den ganzen Fall im Gericht ausgebreitet sehen möchte», sagt Christian Schwarzenegger, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich gegenüber Radio SRF.
Das Bezirksgericht prüfte lediglich, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig war, die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten übereinstimmte und die beantragte Strafe angemessen war. In der Praxis sei das abgekürzte Verfahren zwar erfolgreich, sagt Schwarzenegger. Doch ist er auch skeptisch. Einigen sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft, dann verliert das Gericht wichtige Kompetenzen in der Überprüfung. «Die Hauptaufgabe des Gerichts wird durch das abgekürzte Verfahren sehr stark eingeschränkt», sagt Schwarzenegger.
Zuppiger betonte in einer Stellungnahme vom Oktober 2012, dass wegen der Sache keine Dritten zu Schaden gekommen seien. Nachdem die Krebsliga und die Pro Senectute interveniert und mit Klagen gedroht hatten, überwies ihnen Zuppiger die 240'000 Franken mit Zinsen.
Mehrere Mandate verloren
Die Erbschaftsaffäre wurde im Dezember 2011 in der «Weltwoche» publik und hatte für Zuppiger weitreichende Konsequenzen. Er musste seine Bundesratskandidatur zurückziehen, verlor seinen Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und die Unterstützung der Zürcher SVP.
Am 10. September 2012 zog er den endgültigen Schlussstrich unter seine Politkarriere und trat aus dem Nationalrat zurück. Seit die Anklage publik wurde, verlor Zuppiger zudem mehrere Verwaltungsrats-Mandate.
Alfred Heer, Kantonalpräsident der SVP Zürich, spricht gegenüber Schweiz aktuell von einem tragischen Fall für Zuppiger. Für die Partei habe die Verurteilung keine Folgen. Seit seinem Rücktritt aus der Kantonalpartei sei die Sache abgeschlossen und nur noch eine private Angelegenheit.