EU-Bürger sollen ihr Geld nicht länger in der Schweiz vor den Steuerbehörden verstecken können. Die Schweiz und die EU wollen künftig automatisch Informationen austauschen. Der Bundesrat hat am Mittwoch diese Botschaft ans Parlament geleitet.
Die Schweiz und die EU hatten das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen im Mai unterzeichnet. Anschliessend führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch. Die Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste das Abkommen.
Der Standard der OECD zum AIA wurde vollständig darin aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder dazu bekannt, darunter alle wichtigen Finanzplätze. Von der EU verlangte spezifische Abweichungen hätten vermieden werden können, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.
In einem Jahr sollen die Daten fliessen
Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen sind, würden ab 2018 Daten ausgetauscht. Das Abkommen gilt in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder nur auf deren Ersuchen hin. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Staaten automatisch fliessen.
Die Banken müssen Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese leiten die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiter. Neben dem Abkommen mit der EU hat die Schweiz bisher ein Abkommen mit Australien unterzeichnet.