Als Folge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts schreibt die Alptransit Gotthard AG zwei Aufträge rund um den Bau des Ceneri-Basistunnels der Neat neu aus. Alptransit-Chef Renzo Simoni erklärt: «Wir verfügen über kein gültiges Angebot, das den Eignungskriterien des Bundesverwaltungsgerichts entspricht.» Nach Ansicht des Gerichts sind jene Konsortien, welche die Aufträge erhalten hatten, zu wenig erfahren für das Grossprojekt.
Geklagt hatten unterlegene Mitbewerber. Ob und wie sich die Neuausschreibung des Innenausbaus auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels auswirken wird, ist laut Alptransit noch nicht klar. «Die Situation ist relativ komplex und der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.» Die Beschwerdefrist laufe noch, so Simoni.
Ziel: Eröffnung 2019
Geplant ist die Eröffnung für 2019. «Die Chancen, den Termin einhalten zu können, sind sicher nicht gestiegen. Aber je nach dem, wie es nun weiter geht, ist es immer noch möglich», ist Simoni überzeugt. Die Neuausschreibung solle so bald als möglich erfolgen, schreibt Alptransit in einer Mitteilung.
Aber was ist eigentlich schief gelaufen? Alptransit-Chef Simoni erklärt: «Schief gelaufen ist, dass das Bundesverwaltungsgericht unsere Interpretation der Ausschreibung nicht übernommen hat.»
Aufträge im Umfang von 225 Millionen Franken
Einer der Aufträge betrifft das Los «Fahrbahn und Logistik». Die Arbeiten im Wert von rund 96 Millionen Franken gingen an das Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung einer Firma aus Bellinzona. Der zweite Auftrag betrifft «Bahntechnik und Gesamtkoordination». Er ist rund 129 Millionen Franken wert und wurde ursprünglich dem Konsortium CPC unter der Federführung der Berner Cablex AG vergeben.