Der ehemalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin hatte die alternativen Behandlungen 2005 aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gestrichen. Ihre Wirksamkeit sei nicht genügend nachgewiesen, die Kosten waren ein wichtiges Argument.
Im Mai 2009 stimmte das Volk aber dem Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» zu. In der Folge entschied Didier Burkhalter, ausgewählte komplementärmedizinische Methoden wieder in die Grundversicherung aufzunehmen. Seit dem 1. Januar 2012 übernimmt die Grundversicherung darum wieder die Kosten für Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische und anthroposophische Medizin.
Viele schliessen Zusatzversicherung ab
Allerdings wird das Angebot bisher nur schwach genutzt, wie die «Tagesschau» zeigt. Definitive Zahlen liegen noch nicht vor. Aber der Trend zeigt: Die Kosten für alternative Behandlungen machen laut den grossen Krankenkassen nur wenige Promille aller vergüteten Leistungen aus.
Beim grössten Krankenversicherer CSS sind es gerade mal 8 Millionen – ein halbes Prozent der Gesamtkosten.
Laut CSS liegt es zum einen daran, dass nur eine beschränkte Anzahl der Ärzte die nötige Zusatzausbildung habe, um diese Kosten abrechnen zu können. Denn die Kosten werden nur übernommen, wenn ein FMH-Arzt mit entsprechender Ausbildung die alternativen Massnahmen verschreibt. Zum anderen würden sich viele Versicherte mit anderen Komplementärmethoden behandeln, so die CSS. Dafür würden sie Zusatzversicherungen abschliessen.
Trotz der eher geringen Nachfrage sind wohl viele Versicherte froh um das Grundangebot. Nicht alle können sich eine Zusatzversicherung leisten – oder werden dort eingenommen.