- Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität hinkt die Schweiz anderen europäischen Finanzplätzen hinterher.
- Gemäss einem neuen Bericht der Nichtregierungsorganisation Transparency International rangiert sie zwar im oberen Drittel von 23 Staaten.
- Doch selbst ein Experte ortet noch einiges Verbesserungspotential.
Die Schweiz auf einer Stufe mit Mexiko
Die Schweiz befindet sich auf der Transparency-Liste nach Grossbritannien, Italien, Frankreich und Spanien im oberen Drittel von 23 untersuchten Ländern. Sie wird mit Norwegen, Deutschland, Japan, aber auch Mexiko, Brasilien und Argentinien auf eine Stufe gestellt. Als einer der weltweit führenden Finanzplätze müsse die Schweiz bei der Bekämpfung von Geldwäscherei, Korruption und anderen kriminellen Handlungen bestehende Gesetzeslücken schliessen, schreibt Transparency Schweiz.
Auch für Antikorruptions-Experte Mark Pieth ist die Schweiz kein Musterknabe. Trotzdem relativiert er: Man müsste wohl bei vielen Ländern noch genauer hinschauen, ob der Umgang mit Geldwäscherei-Bekämpfung auch den Richtlinien auf dem Papier entspreche.
Zu wenig für Transparenz gesorgt
Finanz- und Wirtschaftskriminelle schaffen oft komplizierte Strukturen, um Geld zu waschen oder Steuern zu hinterziehen. Diese Intransparenz gehe die Schweiz zu wenig an, kritisiert der Transparency-Bericht.
Sie interessiere sich zu wenig dafür, wer die oder der wirtschaftlich Berechtigte ist an einem Unternehmen oder an einem Vermögen, wer also letztlich der Besitzer ist beziehungsweise die Kontrolle hat. Das ist laut Transparency International der wichtigste Mangel der Schweizer Massnahmen gegen Geldwäscherei.
Meist genügen nur Formulare
Antikorruptions-Experte Pieth gibt der Organisation Recht. Die Schweiz sei es trotz all den Bemühungen nicht gelungen, ein vollständiges System dagegen zu schaffen, geschweige denn, es überzeugend umzusetzen.
Das Hauptproblem sieht Pieth an zwei Orten: Bei den wirtschaftlich Berechtigten sowie bei bestimmten Berufsgruppen. Bei den Unternehmen als wirtschaftlich Berechtigte an Vermögenswerten seien die Handelsregister nicht aussagekräftig. Und die Banken verifizierten die wirtschaftlich Berechtigten an Konten nicht wirklich, sondern begnügten sich mit irgendwelchen Angaben auf Formularen.
Anwälte und Rohstoffhändler besser kontrollieren
Bei den Berufsgruppen kritisiert Transparency International, dass die Schweiz Finanzintermediären, also Anwälten, Notaren, Treuhändern zu wenig auf die Finger schaue. Pieth ortet bei der Gelwäschereibekämpfung vor allem Lücken bei den Anwälten.
So sei es etwa möglich, dass diese Gesellschaften gründeten und das als traditionelle Anwaltstätigkeit deklarierten. Denn diese untersteht nicht dem Geldwäschereigesetz. Bei den Panama Papers sei das in Tausenden von Fällen passiert. Für Gesellschaftsgründungen müsste deshalb auch das Geldwäschereigesetz gelten.
Rohstoffhändler unterliegen beim Handel auf eigene Rechnung ebenfalls nicht den Geldwäschereibestimmungen. Deshalb müsste laut dem Experten die entsprechende Verordnung des Bundesrats für den Rohstoffhandel korrigiert werden. Das passiere aber wohl erst auf internationalen Druck hin, glaubt Pieth.