Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 1,25 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.
Heute liegt der Satz bei 1,75 Prozent. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hätten zwischen 0,75 und 1,75 Prozent gelegen, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. In der Schlussabstimmung sprach sich eine Mehrheit für 1,25 Prozent aus.
Rentenklau-Debatte
Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden. Von 1985 bis 2002 lag er noch bei vier Prozent, unabhängig davon, ob es an den Kapitalmärkten gut oder schlecht lief. Als Anfang des Jahrtausends die Internet-Börsen-Blase platzte und die Aktienkurse in den Keller stürzten, senkte der Bundesrat erstmals den Mindestzins.
Dieser Entscheid löste damals die sogenannte Rentenklau-Debatte aus. Die Gewerkschaften warfen den Vorsorgeeinrichtungen vor, sie hätten in den guten Jahren zu viel verdient, und kaum laufe es schlechter, müssten die Versicherten den Gürtel enger schnallen.
Bundesrat entscheidet im Herbst
Seither ist die Festlegung des Mindestzinssatzes ein politisch hochbrisantes Geschäft. Die Arbeitnehmerseite verlangt jeweils einen möglichst hohen Zinssatz. Die Arbeitgeberseite und die Vorsorgeeinrichtungen hingegen wollen auf der vorsichtigen Seite bleiben und einen möglichst tiefen Mindestzins garantieren.Der Grund liegt auf der Hand: Am Kapitalmarkt lässt sich kaum mehr etwas verdienen.
Der Bundesrat wird im Herbst entscheiden, wie viel das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Ohnehin wird man aber erst Ende 2016 wissen, wie viel die Pensionskassen verdient haben.