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Schweiz Anti-Koran-Initiative wird verboten

Eine Initiative wollte «rassistische, frauenfeindliche und mörderische Texte» aus dem Schulunterricht verbannen. Grundsätzlich eine gute Idee. Aber: Damit sollte islamischer Religionsunterricht verboten werden.

Ein Mann mit einem Koran in der Hand
Legende: Harmloser Text führt zu Diskriminierung: Islamischer Religionsunterricht sollte verboten werden. Keystone

Wo sind die Grenzen der Demokratie? Die Frage stellte sich für das Bundesgericht, weil im Kanton Thurgau eine Volksinitiative mit gut 4000 Unterschriften eingereicht wurde. Sie wollte rassistische, frauenfeindliche und mörderische Texte aus dem Schulunterricht verbannen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war letztlich ein Versuch, islamischen Religionsunterricht an der Schule zu verbieten.

Versuch für Muslime

Das Initiativkomitee aus dem Umfeld der Schweizer Demokraten nämlich störte sich an einem Pilotversuch mit Religionsunterricht für Muslime an einer Schule in Kreuzlingen. Es gebe keinen gemässigten Islam, begründeten die Initianten ihren Vorstoss und behaupteten, der Koran sei durchs Band frauenverachtend, rassistisch und rufe zum Mord auf. Deshalb müssten die religiösen Texte der Muslime von den Schulen fern gehalten werden.

Harmlos oder nicht?

Darf das Stimmvolk einer Glaubensgemeinschaft den Religionsunterricht verbieten? Zwei der fünf Bundesrichter meinten, das sei gar nicht die Frage.

Wenn eine Volksinitiative nur ganz allgemein gewalttätige und rassistische Texte verbiete, dann sei das eigentlich unproblematisch. Der Text der Initiative sei zwar eine Beleidigung des Intellekts und ziemlich dumm – aber letztlich harmlos.

Harmlos, was den Wortlaut der Initiative angeht, fand die Mehrheit der Richter. Aber das Ziel der Initiative sei eben gar nicht harmlos.

Staat muss neutral bleiben

Die Richter zitierten die Initianten mit ihrer Behauptung, der Islam widerspreche der Verfassung. Ihre Initiative wolle verhindern, dass diese Religion an Schweizer Schulen gelehrt werde. Das sei eine klare Diskriminierung der Muslime. Damit verstosse die Thurgauer Volksinitiative gegen die Schweizer Bundesverfassung.

Der Staat, so die Bundesrichter, müsse in religiösen Fragen neutral bleiben. Und was die Behauptung betrifft, dass der Koran zu Gewalt aufruft: Auch das Alte Testament enthalte problematische Passagen, meinte ein Richter. Ebenso müsste Schillers Tell verboten werden, wenn man den Text derart aus dem Kontext reisse, wie das die Initianten mit den muslimischen Texten gemacht hätten. Das Volksbegehren kommt also gar nicht erst vors Volk.

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