Arbeitgeber haben im Idealfall die Qual der Wahl: Wer ist der bessere Bewerber? Bringt ein EU-Bürger mehr als die Schweizerin? Neu soll in jedem Fall gelten: Schweizer bevorzugt. So will es die Verfassung.
Doch das steht im Widerspruch zum Freizügigkeitsprinzip der EU. «EU- und EFTA-Bürger haben das Recht, sich in der Schweiz niederzulassen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen», erklärt der Wirtschaftsrechts-Experte Peter Hettich von der Universität St. Gallen. «Wenn man nun einen Inländer-Vorrang einführt, verstösst das ganz klar gegen das Diskriminierungsverbot, das im Freizügigkeitsabkommen festgeschrieben ist.»
Nur wenn kein Schweizer eine Lücke auf dem Arbeitsmarkt füllen kann, soll der Ausländer zum Zug kommen. Dieses Prinzip gilt bereits für Drittstaaten wie China oder Indien – und künftig auch für die EU. Das heutige Bewilligungsverfahren ist kompliziert. Für Prüfstellen und für Arbeitgeber bedeutet es viel bürokratischen Aufwand, der in Zukunft noch viel grösser werden dürfte.
Kollektive Überprüfung bei Fachkräftemangel?
Beat Zutter, Leiter der Arbeitsmarktaufsicht Bern, berichtet von bis zu 4000 Fällen im Jahr nur in seinem Kanton, bei denen die Behörden prüfen müssten, ob eine Stelle bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen gemeldet wurde oder ob Inserate in Zeitungen oder online geschaltet wurden. Dieses Bewilligungsverfahren würde in Zukunft noch komplizierter werden.
Einen Lösungsansatz bietet Roland A. Müller an. Er vertritt die Interessen der schweizerischen Arbeitgeber und möchte die «kollektive Überprüfung» einführen. Ein bürokratischer Aufwand soll nur in den Berufen betrieben werden, wo es auch inländische Bewerber gibt. «Aber dort, wo es einen einen Fachkräftemangel gibt – zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in der Informatik – macht es keinen Sinn, jede einzelne Bewilligung zu überprüfen, ob es einen Inländer gibt oder nicht. Man weiss ja, dass hier die Leute fehlen.» Bei solchen Berufen sollen sich die Arbeitgeber auf die kollektive Überprüfung abstützen dürfen.
Doch der oberste Volkswirtschaftsdirektor der Schweiz, Andreas Rickenbacher, warnt vor dieser Idee: «Bei einer kollektiven Überprüfung ist die Versuchung gross, den Inländer-Vorrang zu umgehen.» Gerade Stellensuchende über 50, die in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren eingetragen sind würden bei der kollektiven Überprüfung das Nachsehen haben, ist Rickenbacher überzeugt.
Die Arbeitgeber würden gleich im Ausland rekrutieren,da sie den Aufwand mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren scheuen, ist sich der Volkswirtschaftsdirektor sicher.
Professor Hettich zeigt sich aber skeptisch bezüglich den Umsetzungsideen: «Jede Diskussion über verschiedene Varianten scheitert am Freizügigkeitsabkommen. Das wird man nicht wegdiskutieren können", so der Wirtschaftsrechtler.
Schweizer bevorzugt – dieses Rezept muss der Bundesrat nun der EU schmackhaft machen.