Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am Sonntag eine mögliche Lösung für den jahrelangen Konflikt um die Arbeitszeiterfassung präsentiert: Bei Arbeitnehmenden mit «sehr grosser Arbeitszeitsouveränität» und Löhnen über 120'000 Franken soll die Erfassungspflicht gelockert werden können.
Allerdings muss der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Sonntag mitteilte.
Für Arbeitnehmende mit «gewisser Arbeitszeitsouveränität» kann durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft eine «vereinfachte Arbeitszeiterfassung» eingeführt werden. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit notiert.
Die geplante Neuregelung betrifft vor allem Dienstleistungsunternehmen, wie eine WBF-Sprecherin auf Anfrage erklärte.
Kompromiss zwischen den Sozialpartnern
Wie Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, gegenüber der Tagesschau sagt, stellt die neue Lösung einen Kompromiss dar: «Positiv ist jetzt, dass die Kantone die Arbeitszeit bei den Normalverdienenden kontrollieren müssen. Negativ ist, dass ein Teil der Arbeitnehmerschaft ausgenommen ist. Dieser Teil, das sind vor allem Kaderleute, die zu einem grossen Teil selber bestimmen können, wie sie arbeiten wollen.»
Der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Roland A. Müller, sieht die Lösung als ein Zeichen, dass Kompromisse zwischen den Sozialpartnern noch möglich sind. «Es ist aber auch ein Zeichen der Flexibilität. Nämlich, dass wir im Bereich der zeitsouveränen Arbeitnehmenden etwas deregulieren können.»
In welchen Branchen man sich einigen könne, ist gemäss Müller schwierig abzuschätzen: «Wir haben den ganzen Bereich der Banken, der Versicherungen, der Dienstleistungen, wo dies ein Thema sein kann. Aber es ist schwierig zu sagen, wie und ob solche Vereinbarungen zustande kommen.»
Wirtschaftssituation beschleunigt Lösungssuche
Im Juli 2013 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Lockerungsvorschlag für Arbeitnehmende mit einem Lohn von über 175'000 Franken begraben. Die Positionen der Sozialpartner lagen damals zu weit auseinander: Die Wirtschaft wünschte auch bei tieferen Lohnklassen mehr Flexibilität, die Gewerkschaften sahen den Arbeitnehmerschutz ausgehöhlt.
Etwa 4 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz wären damals von dieser Bestimmung betroffen gewesen. Wie viele Arbeitnehmende vom jetzigen Vorschlag betroffen sind, konnte das WBF am Sonntag nicht sagen.
Angesichts der neuen wirtschaftlichen Situation scheint ein Durchbruch gelungen zu sein: Der Einigungsvorschlag von Wirtschaftsminister Schneider-Ammann wurde gemäss WBF in den vergangenen Tagen von den Sozialpartnern bereinigt. Unter seiner Vermittlung hätten die Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und des Schweizerischen Arbeitgeberverbands letzte Differenzen ausgeräumt.
Keine Opposition in Sicht
In der Folge hätten die beiden Präsidenten die anderen Sozialpartner miteinbezogen. Der Gewerbeverband stimmte demnach dem Einigungsvorschlag zu, Travail.Suisse äusserte sich kritisch, macht aber gemäss Mitteilung keine Opposition.
Wie sich die Gewerkschaften Syna und Unia zum Vorschlag stellen, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Noch im vergangenen Dezember bestärkte Syna an ihrer Delegiertenversammlung ihre Forderung nach einer konsequenten Erfassung der Arbeitszeit - politische Vorstösse, die auf eine Abschaffung zielten, seien abzulehnen. Und auch die Unia fordert einen verstärkten Schutz der Arbeitszeit, um den Stress am Arbeitsplatz zu vermindern.
Verkürzte Konsultation
Der Einigungsvorschlag mit seinen beiden Elementen sollen nun in die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes aufgenommen werden. Damit es rasch geht, will das WBF nur eine verkürzte Konsultation durchführen und die Verordnung im dritten Quartal 2015 in Kraft setzen.
Gemäss WBF suchten die Sozialpartner, das SECO und das Parlament seit 2009 nach Anpassungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeiterfassung. In den vergangenen Jahren habe sich die Diskrepanz zwischen Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und Realität des Arbeitsalltags vergrössert. Immer mehr Mitarbeitende arbeiteten zeitlich und örtlich flexibel.
Für Kaderleute mit Weisungsrecht und vollamtliche Projektleiter gilt seit dem 1. Januar 2014 eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung. Für alle übrigen Angestellten muss die Arbeitszeit derzeit lückenlos dokumentiert werden. Von der obligatorischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind Topmanager.