Zum Inhalt springen
Zwei Personen warten auf einem Amt, im Vordergrund ein Wartenummer-Streifen zum Abreissen.
Legende: «Working Poor» versteuern ihr Einkommen, Beiträge der Sozialhilfe sind steuerfrei. Die Ungleichbehandlung stört die WAK. Keystone

Schweiz Auch Sozialhilfempfänger sollen Steuern zahlen

Damit sich Arbeit lohnt, sollen Sozialhilfeleistungen künftig besteuert werden. Das verlangt die Wirtschaftskommission des Ständerats. Ziel: Die Gleichbehandlung von Sozialhilfebezügern und Arbeitstätigen mit tiefen Löhnen. Im Gegenzug soll das Existenzminimum steuerlich entlastet werden.

Die Mitglieder der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) sind sich einig: Die Unterstützung der Sozialhilfe soll besteuert werden. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie am Mittwoch eine entsprechende Motion verabschiedet.

Die WAK leitet ihre Forderungen aus einem Bericht ab, den der Bundesrat im Auftrag des Parlamentes erarbeitet hat. Demnach könnte eine Gleichbehandlung mit Erwerbstätigen mit tiefem Einkommen erreicht werden, wenn die Unterstützungsleistungen von Sozialhilfebezügern besteuert würden.

Kantonale Unterschiede berücksichtigen

Gleichzeitig will die Kommission das Existenzminimum steuerlich entlasten, damit durch die Besteuerung tiefer Einkommen keine Härtefälle entstehen. Bis zum Betrag des Existenzminimums müssten damit keine Steuern bezahlt werden. Diese Kombination von Massnahmen entspricht den Empfehlungen des Bundesrats.

Die Gesetzesvorlage, die die Kommission nun erarbeiten lassen will, soll auch den unterschiedlichen Lebenskosten und Sozialhilfesystemen in den Kantonen Rechnung tragen. Der Bundesrat hatte empfohlen, die Höhe des Existenzminimums und die konkrete Ausgestaltung der Steuerbefreiung den Kantonen zu überlassen.

Meistgelesene Artikel