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Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative
Aus Tagesschau vom 14.02.2014.
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Schweiz Ausschaffungs-Initiative: Kommt Umsetzung strikt nach Wortlaut?

Die Rechtskommission des Nationalrats will den Text der SVP-Ausschaffungs-Initiative unverändert ins Gesetz übernehmen. Was die SVP freut, sorgt andernorts für lange Gesichter.

Die Ausschaffungs-Initiative der SVP soll strikt nach ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Als Grundlage für die Gesetzgebung will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) die Durchsetzungs-Initiative der SVP berücksichtigen – obwohl über diese Vorlage noch gar keine Volksabstimmung stattgefunden hat.

Für dieses Vorgehen hat sich die SPK mit 17 zu 7 Stimmen entschieden, wie Kommissionspräsidentin Cesla Amarelle (SP/VD) vor den Bundeshausmedien sagte.

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Das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative hat eine erste innenpolitische Konsequenz: Die Revision des Ausländergesetzes in ein neues Ausländer- und Integrationsgesetz kommt vorerst nicht zustande. Warum die Parlamentarier dem Entwurf des neuen Gesetzes von Justizministerin Simonetta Sommaruga eine Abfuhr erteilten, lesen Sie hier.

Initiative umgesetzt ohne Volksabstimmung

«Wir müssen jetzt diese Ausschaffungs-Initiative umsetzen und haben uns deshalb, was den Strafrechtskatalog betrifft, an die Durchsetzungs-Initiative gehalten», sagte Ruth Humbel (CVP/AG) der «Tagesschau». Damit führen Verbrechen und schwere Vergehen von Ausländern direkt zur Ausschaffung.

Eine Kommissionsminderheit hat sich dagegen gewehrt. Silvia Schenker (SP/BS) findet es «absolut verheerend», wie die SPK in «vorauseilendem Gehorsam» die Durchsetzungs-Initiative praktisch wörtlich umgesetzt habe, bevor sie zur Abstimmung gekommen ist.

Kein Wahlkampf zu Gunsten der SVP

Die SPK will mit diesem Vorgehen vermeiden, dass im Wahljahr 2015 über die Durchsetzungs-Initiative abgestimmt wird. Mit dieser neuen Initiative will die SVP ihre Ausschaffungs-Initiative («Für die Ausschaffung krimineller Ausländer») Nachachtung verschaffen. Sie wurde bei der Volksabstimmung am 28. November 2010 mit 52,3 Prozent der Stimmenden und 17,5 Ständen angenommen.

Mit der Revision des Strafgesetzbuchs, wie es nun die SPK vorschlägt, würde der Automatismus der Ausschaffungs-Initiative im Gesetz verankert. Eine Kommissionsminderheit kritisiert, dieser Automatismus ohne Einzelfallprüfung stehe im Widerspruch zur Verfassung, weil dort die Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit verlangt werde. Auch der Bundesrat sieht in seinem Entwurf für eine Umsetzungs-Gesetzgebung vor, dass die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.

Durchsetzungs-Initiative schränkt Völkerrecht ein

Mit der rechtsstaatlich problematischen, aber wortgetreuen Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, will die Kommission erreichen, dass die SVP ihre Durchsetzungs-Initiative zurückzieht. Darüber könne erst nach den Beratungen in den eidgenössischen Räten entschieden werden, sagte André Bugnon (SVP/VD).

Bei der Durchsetzungs-Initiative hingegen hat sich die Kommission dem Bundesrat angeschlossen und empfiehlt, diese teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass der Verfassungstext den Umfang des zwingenden Völkerrechts einschränken würde. Die Initiative selbst empfiehlt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

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