Am Montag hat sich das Zürcher Kantonsparlament in erster Lesung dafür ausgesprochen, dass Sozialhilfebezüger künftig kein Auto mehr besitzen dürfen. Für ein definitives Verbot braucht es noch eine Mehrheit in der Schlussabstimmung, die in einigen Wochen stattfindet.
Der Vorstoss will Ausnahmen nur dann erlauben, wenn ein Sozialhilfebezüger wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Auto angewiesen ist.
Dies entspricht inhaltlich den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Dennoch sind rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten, falls sich der Zürcher Kantonsrat definitiv der parlamentarischen Initiative aus den Reihen von SVP und FDP zustimmt. Dies zeigt ein Blick in andere Kantone, in denen die Diskussion bereits geführt wurde.
Präzedenzfall im Kanton Basel-Stadt
Schon seit knapp drei Jahren dürfen Sozialhilfebezüger in Basel-Stadt kein Auto mehr besitzen. Die kantonalen Richtlinien wurden entsprechend angepasst.
Ohnehin habe nur eine Minderheit der Sozialhilfebezüger überhaupt ein Auto, rund zwei bis drei Prozent, sagt die Leiterin der Basler Sozialhilfe, Nicole Wagner. Einer der Betroffenen habe sich aber juristisch erfolgreich dagegen gewehrt, das Nummernschild abgeben zu müssen. Das Appellationsgericht habe entschieden, dass den kantonalen Richtlinien die gesetzliche Grundlage fehle, so Wagner.
Zudem befanden die Richter, die unterstützten Personen müssten bei der Entscheidung, wofür sie ihr Geld ausgäben, einen gewissen Spielraum haben. Nun muss das Amt in jedem einzelnen Fall prüfen, ob ein Auto nötig sei und ob es finanziell drin liege. Ähnliche Gerichtsentscheide gibt es in weiteren Kantonen, etwa in Solothurn oder in Graubünden.