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Schweiz «Banken nehmen in Kauf, Schweizer Recht zu verletzen»

Die Zeit im Steuerstreit mit den USA drängt. Heute präsentierte der Bundesrat den «Plan B» nach dem Scheitern der Lex USA. Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz erklärte im Vorfeld die anstehenden Probleme und die Möglichkeiten des Bundesrats.

Der Bundesrat wird sich wahrscheinlich heute zum Steuerdeal mit den USA äussern. Was erwarten Sie?

Der Bundesrat hat im Wesentlichen zwei Varianten. Er kann entweder jeder Bank, die ein Gesuch stellt, eine Einzelbewilligung erteilen, damit sie gewisse Daten an die USA liefern kann oder er kann eine generelle Verordnung erlassen für sämtliche Banken. Ich nehme an, er wird letzteres tun. Eine solche «Verordnung USA» dürfte vermutlich ähnlich aussehen wie die Lex USA, aber abgespeckt.

Führen Sie aus.

Im Unterschied zur Lex USA, die als Spezialgesetz des Parlaments allen anderen Gesetzen vorgegangen wäre, wird der Bundesrat insbesondere das Datenschutzgesetz mit einer Verordnung nicht ändern können. Mit andern Worten, die Banken können Mitarbeiter- und weitere Daten nicht ohne weiteres an die USA liefern.

Zur Person

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Legende: www.iwr.unibe.ch

Seit 2005 ist Peter V. Kunz ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht sowie für Rechtsvergleichung an der Universität Bern. Im Zusammenhang mit dem USA-Steuerdeal erstellte Peter V. Kunz jüngst ein Gutachten im Auftrag des Bundes. Ausserdem sprach er sich als unabhängiger Experte in der WAK-N zugunsten der Lex USA aus.

Das Datenschutzgesetz ist schlecht für die Banken, aber gut für die Mitarbeiter.

Nein, nicht notwendigerweise. Es ist schlecht für die Banken und schlecht für die Mehrzahl der Mitarbeiter. Zum einen werden die Banken wahrscheinlich einige Prozesse von Mitarbeitern und Geschäftspartnern – also etwa Treuhänder und Rechtsanwälte – am Hals haben, welche die Lieferung der Daten verhindern wollen. Solche Verfahren können lange dauern, die Banken müssen folglich gegen Image-Probleme und den andauernden Druck der USA kämpfen, das ist Gift für die Finanzinstitute. Zum andern ist es aber auch schlecht für die meisten Mitarbeiter. Sie müssen die nächsten zwei bis drei Jahren mit Rechtsunsicherheit rechnen. Sie wissen etwa nicht, ob sie auf «schwarzen Listen» der Amerikaner figurieren oder nicht. Sie können beispielsweise nirgends hinreisen, in kein Land, das ein Auslieferungs-Abkommen mit den USA hat, nicht nach Deutschland, nicht nach Frankreich, bis ihre Bank ihre USA-Probleme gelöst hat.

Welche Bank-Mitarbeiter sind betroffen?

Zu oft die falschen. Heute kann es beispielsweise sein, dass der amerikanischen Justizbehörde unter Umständen der Name eines Mitarbeiters in die Hände kommt, der einmal mit einem US-Steuersünder zu Mittag gegessen hat und mit ihm die Visitenkarte getauscht hat, aber nie wirklich etwas mit Steuerdelikten zu tun hatte.

Und das wäre mit der Lex USA anders gewesen?

Mit der Lex USA hätten sie innerhalb eines halben Jahres immerhin Rechtssicherheit gehabt. Zudem wären wirklich die Namen von denjenigen geliefert worden, die es tatsächlich betrifft, nämlich die oberste Hierarchie im USA-Geschäft. Ich kann daher gewisse Personalvertreter der Banken oder auch Nationalrat Jositsch nicht verstehen, die sich gegen die Lex USA engagiert haben. Die Klage-Möglichkeit nutzen eh nur die Gutbetuchten. Die Treuhänder und Rechtsanwälte werden garantiert gegen die Banken vorgehen, die ihre Namen ausliefern wollen. Diese Berufsgruppen sind die grossen Profiteure vom Nein zur Lex USA. Sie haben wohl auch die Parlamentarier vor dem Entscheid zur Lex USA entsprechend bearbeitet. Aber ich erwarte, dass der Bundesrat in diesem Bereich eine Regelung trifft, um die einfachen Mitarbeiter zu schützen, indem einzig ein Datentransfer zur obersten Hierarchie der Bankmitarbeiter erlaubt wird, also analog zur Lex USA.

Das Problem von gross und klein stellt sich auch bei den Banken. Sind die grossen Banken, die so genannten Zwölferbanken rechtlich auf der sicheren Seite, weil sie bereits Daten geliefert haben?

Nein, bei den grossen Banken geht es wohl in erster Linie noch um die so genannten Leaver-Daten, also die Abschleicherlisten. Die US-Behörden interessieren sich brennend dafür, wer die angeblichen Steuersünder aufgenommen hat, nachdem die Steuerflüchtlinge ihr Geld etwa von der UBS abgezogen hatten. Finanzministerin Widmer-Schlumpf sagte, dass der Bundesrat in diesem Bereich nichts machen kann, so dass wohl die «Verordnung USA» keine Ermächtigung für diese Daten erteilen wird.

Die USA wollen die Daten, und werden sie auch bekommen, schweizerische Rechtsgrundlagen hin oder her.

Ich teile diese Einschätzung. Die Banken würden, wenn es um ihre Existenz gehen sollte, sicher in Kauf nehmen, das Schweizer Recht zu verletzen. Zu gross ist ihre Angst vor einer US-Klage.

Die Folgen in der Schweiz?

Die Staatsanwaltschaften und die Aufsichtsbehörde Finma würden bei Verletzung von Schweizer Recht zwar tätig werden müssen. Ich habe aber keine Angst, dass die Schweizer Behörden einer Bank die Lizenz entziehen würden. Die wissen ja auch um die Problematik. Die Finma würde wahrscheinlich die betreffende Bank verwarnen, die Staatsanwaltschaft würde es, wenn überhaupt, bei einer milden Bestrafung bewenden lassen.

Audio
Mögliche Szenarien im Steuerstreit mit den USA
aus HeuteMorgen vom 03.07.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.

Rechnen Sie mit Klagen von Seiten der USA?

Nicht in grossem Stil. Ich rechne damit, dass sich selbst bei einer Eskalation die Anzahl der Strafverfahren in einem einstelligen Bereich befinden würden. Und es dürfte in erster Linie einige «Boutique»-Banken für US-Geschäfte betreffen. Es gibt ein paar kleine Institute, die sich aufs Off-Shore-Geschäft spezialisiert haben.

Müssen auch Banken um ihre Existenz fürchten, die einige wenige US-Steuersünder betreut haben?

Nein, das glaube ich nicht. Auch die Amerikaner können nicht einfach Prozessieren. Auch sie brauchen Beweismittel. Sollten die Schweizer Banken wirklich nur getan haben, was sie seit Jahren über ihre Geschäftstätigkeiten in den USA sagen, sehe ich keine Klagewelle entstehen. Wichtig auch: Längst nicht jede US-Klage führt zum Untergang einer Bank. Es kommt auch auf den Inhalt der Klage an. Da müssen gröbere kriminelle Handlungen vorliegen. Da wurde von amerikanischer Seite und von einigen Politikern in der Schweiz eine enorme Drohkulisse aufgebaut. Ich war trotzdem für die Lex USA, sie hätte eine klare Rechtsbasis und ein zügiges Ende des US-Streits geschaffen.

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