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Schweiz Bankgeheimnis soll in Verfassung, aber nicht gemäss Initiative

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern. Sie reagiert damit auf die «Bankgeheimnis-Initiative zum Schutz der Privatsphäre». Weil aber einige Punkte der Initiative zu weit gehen, präsentiert die Kommission einen direkten Gegenvorschlag.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» («Bankgeheimnis-Initiative») verabschiedet. Der Gegenentwurf sei mit 17 zu 8 Stimmen angenommen worden und gehe nun in die Vernehmlassung, teilte die Kommission mit.

Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) posiert neben den Schachteln mit den Unterschriften.
Legende: Im September 2014 wurden die Unterschriften für die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» eingereicht. Keystone

Wie die «Bankgeheimnis-Initiative» wolle der Gegenentwurf die heutigen Regelungen zum steuerlichen Bankenkundengeheimnis in der Verfassung verankern. Es geht vor allem darum, im Inland einen automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zu verhindern.

Dazu sehen Gegenvorschlag und Initiative vor, die finanzielle Privatsphäre in Artikel 13 der Bundesverfassung festzuschreiben. Die geltenden Bestimmungen, unter denen Banken Kundendaten an die Steuerbehörden weitergeben dürfen, sollen ebenfalls in der Verfassung stehen.

Bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen sollen die Steuerbehörden aber weiterhin Zugang zu Bankdaten erhalten. Anders als von der Initiative vorgesehen ist beim Gegenentwurf die Liste der schweren Steuerwiderhandlungen nicht abgeschlossen. Dazu zählen etwa Steuerbetrug oder wiederholte Hinterziehung grosser Steuerbeträge. Diese Liste könnte also vom Parlament auf Gesetzesstufe erweitert werden.

Gegen Weissgeldstrategie und AIA

Die Kommissionsminderheit kritisierte, das Anliegen schaffe Rechtsunsicherheit, bringe den ehrlichen Steuerzahlern keine Vorteile und passe nicht zur Weissgeldstrategie des Bundesrats.Sie gibt weiter zu bedenken, Initiative und Gegenvorschlag liefen den Bestrebungen von OECD und EU zuwider. Konkret: mit der Einführung von internationalen Standards und dem Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) weltweit Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen.

Kehrtwende nach den Wahlen

Ursprünglich hatte sich die Kommission – noch in alter Zusammensetzung vor den Wahlen im Herbst 2015 – gegen die Initiative ausgesprochen. In neuer Zusammensetzung kam in der WAK-N aber Sympathie für das Anliegen auf. Die Kommission nahm deshalb einen Rückkommensantrag an, um über einen direkten Gegenvorschlag diskutieren zu können.

Die Absicht, so die Initianten aus bürgerlichen Kreisen, ist es, die heute geltenden Regeln in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene geändert werden können.

Die Initiative selber lehnt die WAK-N mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab. Auch der Bundesrat lehnte die «Bankgeheimnis-Initiative» ohne Gegenvorschlag ab. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.

Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut dem Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

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