Die EU hat gestern einen kleinen Schritt in Richtung ihres Fernziels Automatischer Informationsaustausch (AIA) gemacht. Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) hat entschieden: Die EU-Kommission, also die Regierung der Europäischen Union, erhält ein Mandat auf dem Weg zum AIA, mit Drittstaaten über ein erweitertes Zinsbesteuerungsabkommen zu verhandeln.
Darüber hinaus bleibt vieles im Vagen. Zwar erwähnt das Verhandlungsmandat explizit den AIA. Doch unklar ist, was die EU genau von der Schweiz fordert. Urs Bruderer, der EU-Korrespondent von Radio SRF sagt: «Niemand legt seine Karten vor dem Spiel auf den Tisch.» Luxemburg und Österreich sind bereit, in zwei Jahren am bisherigen, löchrigen Informationsaustausch in der EU mitzumachen. Sie lehnen aber nach wie vor dessen Überarbeitung ab.
Parallelen zeichnen sich ab
Martin Landolt, Parteipräsident der BDP, sagt gegenüber Radio SRF: Der europäische Entscheid bedeute nicht das Ende des Rest-Bankgeheimnisses. Tatsächlich konnte sich die EU wegen der luxemburgischen und österreichischen Blockade nicht durchringen, verbindliche Richtlinien zum AIA zu verabschieden. In erster Linie geht es bei dem Mandat um Gespräche über eine Erweiterung der Zinsbesteuerung. Steuerschlupflöcher sollen gestopft werden. Die EU will in den Gesprächen aber auch den AIA ansprechen.
Landolt erinnert an eine ähnliche Situation vor gut zehn Jahren. Auch damals wollte die EU, dass Drittstaaten bei der internen Einführung der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung mit an Bord sind. Nun geht es um deren Erweiterung.
Der BDP-Präsident kann dem Entscheid Positives abgewinnen: «Die Rahmenbedingungen für uns sind besser als noch vor sechs Monaten.» Denn auch die EU erkenne: Die Einführung von globalen Standards liegt bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
«Nicht blind und taub stellen»
Somit werde die Schweiz mit der EU über eine erweiterte Zinsbesteuerung verhandeln, sagt Landolt. Er fordert: Gegenüber diesen Verhandlungen dürfen wir uns «nicht blind und taub stellen». Vielmehr sollen Gegenforderungen wie der Marktzutritt auf den Tisch kommen.
Doch wenn es um einen AIA geht, werde man mit der OECD diskutieren. Bei der Definition der globalen Standards müsse man sich unbedingt einbringen. Denn es gebe Formen des AIA, unter denen die Privatsphäre trotzdem geschützt werden könne und das Bankgeheimnis nicht tot sei.