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Schweiz Beim ÖV für Behinderte hapert es

Barrierefreier öffentlicher Verkehr für Behinderte ab 2023 – so will es das Gesetz. Bereits jetzt sollten allerdings für Seh- und Hörbehinderte entsprechende Informationssysteme und Billetautomaten bereit stehen. Warum erfüllt nur die Hälfte der Transportunternehmen die Auflagen fristgerecht?

Ein öffentlicher Verkehr ohne Einschränkungen für Behinderte. Das ist ein Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes. Danach müsste bis 2023 überall und für alle ein barrierefreies Reisen möglich sein. Schon Ende letzten Jahres lief die Frist ab, um Informationssysteme und Billetautomaten bereit zu stellen, die auch seh- und hörbehinderten Menschen nützen.

Laut einer Umfrage der Fachzeitschrift «Agile - Behinderung und Politik» haben die Transportunternehmen aber Verspätung. Nur die Hälfte aller Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen erfüllt die Anforderungen fristgerecht.

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Nur die Hälfte der Transportunternehmen ist behindertengerecht unterwegs
aus HeuteMorgen vom 28.02.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 48 Sekunden.

Sehbehinderte sind auf Lautsprecherdurchsagen auf Bahnhöfen und in Fahrzeugen angewiesen. Hörbehinderte schätzen gut lesbare Informationstafeln. Laut Behindertengleichstellungsgesetz müsste der öffentliche Verkehr dies alles eigentlich seit Anfang Jahr bereits garantieren, aber nur die Hälfte aller Transportunternehmen erfüllt die Vorgaben: «Unsere Begeisterung hält sich deshalb in Grenzen», sagt deshalb Suzanne Auer, Zentralsekretärin von Agile - Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, die eine entsprechende Umfrage mitorganisiert hat.

SBB bemühen sich

Nach den Gründen wurde nicht gefragt. Kosten spielten aber sicher eine grosse Rolle. Viele Unternehmen seien auch noch nicht genügend für das Problem sensibilisiert, glaubt Auer. Dabei hätten doch die Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Mobilität wie gesunde: «Es sind viele Behinderte, die den ÖV benützen oder gerne benützen möchten», sagt Auer. Diesen Menschen müsse man doch entgegenkommen.

Das tue man auch, heisst es bei den SBB. Das grösste Schweizer Transportunternehmen hat an der Umfrage allerdings gar nicht teilgenommen. Man bemühe sich aber sehr, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig. Manchmal brauche es aber etwas Fantasie. Statt Billetautomaten für Blinde biete man zum Beispiel das sogenannte Telefon-Ticket an: Dieser Dienst steht Menschen mit einer Sehbehinderung offen. Sie können über eine kostenlose Nummer ein Ticket lösen.

Gute Dienstleistungen für Behinderte erst am Anfang

Rund 1000 Ticketautomaten der neusten Generation kämen bald mit integrierter Telefon-Hilfe auf die Bahnhöfe, heisst es von Seiten der SBB. Für Hörbehinderte würden noch dieses Jahr noch besser lesbare Informationstafeln installiert.

Gute Dienstleistungen für seh- und hörbehinderte Menschen sind allerdings erst der Anfang. Bis in zehn Jahren muss laut Gesetz der öffentliche Verkehr für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein. Das bedingt grosse Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur. «Wir arbeiten mit Hochdruck daran», sagt Ginsig und ist zuversichtlich, das Ziel zu erreichen. Auer von der Behindertenorganisation Agile dagegen ist eher skeptisch. Noch sei man weit vom Ziel entfernt: «So ungefähr in der Mitte. Ich sage jetzt aber nicht in der goldenen Mitte.»

heis;brut

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