Die Personenfreizügigkeit sei das Kernstück der bilateralen Abkommen mit der EU. Sie sei von grosser Bedeutung für Wirtschaft und Wohlstand der Schweiz, so der Bundesrat.
Schweiz unter Zugzwang
Kroatien mit seinen 4,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern sei heute der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in der Region Südosteuropa. Die Schweiz ist allerdings unter Zugzwang, pocht die EU doch auf der Gleichbehandlung ihrer Mitglieder.
Laut Bundesrat sichert die Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien das Fortbestehen der Personenfreizügigkeit und damit nichts weniger als den bilateralen Weg mit der EU. Vor der Aufnahme der Verhandlungen will die Regierung noch die Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte und die Sozialpartner konsultieren.
Ein Bundesbeschluss über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit würde dem fakultativen Referendum unterstehen. Bei der letzten Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien hatte die SVP das Referendum ergriffen.
EU setzt Leitplanken
Die EU-Mitgliedstaaten haben das Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz schon im Oktober verabschiedet. Kurz darauf richtete die EU ein Verhandlungsbegehren an die Schweiz. Für Diskussionen sorgen dürften dabei die Übergangsfristen.
Der Bundesrat will für Kroatien den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt nur schrittweise öffnen. Solche Beschränkungen hatte die Schweiz für die osteuropäischen EU-Staaten (EU-8) sowie für Bulgarien und Rumänien ausgehandelt. Der Bundesrat sorgte bereits für Unmut, als er die Ventilklausel anrief und so die Zuwanderung einschränkte.